Bildung und Arbeitswelt A Entgelt während des Krankenstandes Bei einem Krankheitsfall ist grundsätzlich jenes Entgelt zu bezahlen, das auch während der regulären Arbeitszeit zu bezahlen wäre. Wobei das Entgelt nicht nur Lohn bzw. Gehalt beinhaltet, sondern auch Überstunden oder Zulagen, welche durchschnittlich angefallen wären. Wenn Michael durchschnittlich 1.850 € im Monat verdient, wie hoch ist dann sein Anspruch in der siebten Woche seines Krankenstandes? Ergebnis: Die Dauer der Ansprüche verlängert sich mit den Dienstjahren im Unternehmen. Je höher die Anzahl der Dienstjahre, desto länger ist der Anspruch des vollen Bezuges und des Krankengeldes. Die E-Card Die E-Card ist eine personenbezogene Servicekarte der österreichischen Sozialversicherung. In ihrer ursprünglichen Form sollte sie nur die Verwaltungsabläufe vereinfachen und die Krankenscheine ersetzen. Die Funktion der E-Card umfasst z. B.: Michael ist krank und muss für längere Zeit ins Krankenhaus. Wie sieht es nun mit seinem Lohn aus? Er hat bis zu sechs Wochen Anspruch auf Zahlung des vollen Entgelts von seinem Chef. Nach diesem Zeitraum bekommt er für weitere vier Wochen das halbe Entgelt von seinem Arbeitgeber. Zusätzlich erhält er von der Gesundheitskasse 30 % der Bemessungsgrundlage als Krankengeld. Dauert die Erkrankung noch länger, so ist die arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlung erschöpft. Sein Chef muss ihm also nichts mehr bezahlen. Michael erhält danach das Krankengeld ausschließlich von der Gesundheitskasse im Ausmaß von 60 % der Bemessungsgrundlage. 113 FK 1. Versicherungsnachweis (wird beim Auslesen der E-Card beim Arzt oder im Spital online vom System abgefragt) 2. Europäische Krankenversicherungskarte; sie ist auf der Rückseite der E-Card aufgebracht und gilt in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien Herzegowina und Großbritannien 3. Elektronische Krankmeldung 4. E-Rezept Mit dem E-Rezept werden Rezepte elektronisch ausgestellt. Die Einlösung in der Apotheke erfolgt einfach: mit der E-Card oder dem E-Rezept Code oder der E-Rezept ID. 54 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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