Bildung und Arbeitswelt A Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeld Um eine Unterstützung von der Arbeitslosenversicherung erhalten zu können, müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden: Arbeitslosengeld bekommt nur, wer alle drei Voraussetzungen erfüllt. Für die Zuerkennung muss eine Mindestversicherungsdauer erfüllt sein. Das sind 26 Wochen innerhalb des letzten Jahres für Personen unter 25 Jahren. Sind Sie älter und beantragen Sie das Arbeitslosengeld zum ersten Mal, sind es 52 Wochen. Bei wiederholter Beantragung sind 28 Wochen Versicherungszeiten vorgeschrieben. Das Arbeitslosengeld wird bis zu 20 Wochen gewährt. Dieser Anspruch kann bis max. 78 Wochen verlängert werden (z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen oder für ältere Personen, die aufgrund des Alters vielleicht schwerer eine Arbeit finden). Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt grundlegend 55 % des täglichen Nettoeinkommens. Der Versicherungsschutz gilt bei Bedarf auch für Lehrlinge. Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Nennen Sie Gründe, warum eine Person arbeitslos werden kann. 4. Pensionsversicherung Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zahlt eine Pension bei Erreichung der Altersgrenze oder bei Erwerbsunfähigkeit. Die Altersgrenze beträgt zurzeit 65 Jahre bei Männern und ab 2033 65 Jahre bei Frauen. Das Pensionsantrittsalter der Frauen wird seit 2024 schrittweise an das der Männer angeglichen. Die Höhe der Pension richtet sich nach Einkommen und Beitragsjahre (lebenslange Durchrechnung der Einkommen). Je früher eine Person in Pension gehen muss, desto geringer ist der Pensionsanspruch. Der aktuelle Pensionsanspruch kann online über das Pensionskonto abgerufen werden (www.neuespensionskonto.at/). Der monatliche Beitrag beträgt 10,25 % vom Bruttoentgelt der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers und 12,55 % durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber. Generationenvertrag Die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleisteten monatlichen Einzahlungen zur Pensionsversicherung werden zur Finanzierung der laufenden Pensionszahlungen benutzt. Die Erwerbstätigen bezahlen also die Pensionen der heutigen Pensionistinnen und Pensionisten, so wie diese die Pensionen ihrer Elterngeneration bezahlt haben. Das wurde im sogenannten Generationenvertrag vereinbart. Im Gegenzug können sich alle Erwerbstätigen darauf verlassen, dass ihre Alterssicherung durch nachfolgende Generationen gewährleistet wird. 1. Arbeitslosigkeit 2. Arbeitsfähigkeit 3. Arbeitswilligkeit 115 SK 56 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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