Die Sozialversicherung 10 zielsicher anwenden Diskutieren Sie folgende Argumente für oder gegen eine Abschaffung der Pflichtversicherung. für die Abschaffung gegen die Abschaffung • Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, wogegen und wie hoch er sich versichern möchte. • Arbeit gibt es immer: Die Arbeitslosenversicherung unterstützt nur die Faulheit. • Ohne die teure Pensionsversicherung hätten junge Menschen viel mehr Geld, das sie selbst sinnvoll anlegen könnten, auch für ihre Altersvorsorge. • Es ist nicht sinnvoll, so viel Geld für totkranke Patienten auszugeben, um deren Leben nur kurz zu verlängern. • Niemand kann vorhersehen, wann man krank wird. Junge Leute glauben oft, dass sie nie krank werden. • Gewinnorientierte Versicherungen haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, sobald der Versicherungsfall (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) eingetreten ist. Neuversicherungen können dann nur zu viel höheren Prämien abgeschlossen werden. • Keine Geldanlage ist wirklich dauerhaft. In Wirtschaftskrisen kann das Ersparte verloren gehen. • Jeder Mensch hat das Recht zu leben und auf bestmögliche medizinische Versorgung. Die österreichische Bevölkerung In dieser Grafik wird die Zusammensetzung der Bevölkerungsanzahl nach Alter und Geschlecht dargestellt. So wird deutlich sichtbar, dass Österreich eine geringere Anzahl der unter 25jährigen aufweist. Welche Probleme können sich hier im Bereich der Sozialversicherung für die Zukunft ergeben? Beantworten Sie folgende Fragen. a) Viktor ist 23 Jahre alt. Er arbeitet seit einigen Monaten, genau sind es 27 Wochen, in einem Betrieb, der nun Konkurs anmelden muss. Hat Viktor Anspruch auf Arbeitslosengeld? b) Alina besorgt sich am Heimweg noch etwas zu Essen. Vollbepackt rutscht sie aus und verletzt sich. Handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall? 123 SK 124 MK Männer Frauen Männerüberschuss Frauenüberschuss Bevölkerungspyramide Österreichs im Jahr 2023 Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Demographics_of_Austria#/media/File:Austria_2023 _population_pyramid.svg 125 FK 59 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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