zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Bildung und Arbeitswelt A Klassen- und Schulgemeinschaft ➤ Die österreichische Schule kann durchaus als Demokratiemodell verstanden werden. Zur Mitgestaltung der Schulgemeinschaft wurden sowohl Schülervertretungen als auch Interessensgemeinschaften festgelegt. Klassensprecherin bzw. Klassensprecher Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse sind wahlberechtigt und können sich wählen lassen. 1 Stellvertretung Tagessprecherin bzw. Tagessprecher (nur an ganzjährig geführten BS) Alle Schülerinnen und Schüler eines Schultages sind wahlberechtigt und können gewählt werden. 1 Stellvertretung Schulsprecherin bzw. Schulsprecher Alle Schülerinnen und Schüler einer Schule sind wahlberechtigt und können gewählt werden. Ausnahme: An ganzjährig geführten BS werden Schulsprecherin bzw. Schulsprecher sowie deren Stellvertretung von den Tagessprecherinnen bzw. Tagessprechern gewählt. 2 Stellvertretungen Als gewählte Schülervertreterinnen und -vertreter übernehmen sie Verantwortung. Die Funktionen bringen Rechte und damit Mitbestimmung, aber auch Pflichten mit sich. Diese Rechte und Pflichten sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG und QMS) geregelt. Schulgemeinschaftsausschuss Schulausschuss Zur Förderung der Schulgemeinschaft wird ab der 9. Schulstufe ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gebildet. An Berufsschulen und anderen berufsbildenden Schulen kann darüber hinaus ein Schulausschuss gebildet werden. Dieser dient zur Förderung zwischen berufsbildenden Schulen und der Wirtschaft. Es gibt auch überschulische Schülervertretungen? Recherchieren Sie im Internet und führen Sie diese an. • Recht auf Anhörung • Recht auf Information • Recht, Vorschläge und Stellungnahmen abzugeben • Recht auf die Teilnahme an Konferenzen • Mitwirkung bei der Erstellung von Hausordnungen • Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichts • Mitwirkung bei der Wahl der Unterrichtsmittel • Mitentscheidung beim Antrag auf Ausschluss von Schülerinnen und Schülern Schulleiterin / Schulleiter 3 Lehrervertreterinnen und -vertreter 2 Lehrervertreterinnen und -vertreter 1 Schülervertreterin bzw. -vertreter Je 1 Vertreterin bzw. -vertreter von 3 Schülervertreterinnen und -vertreter 3 Elternvertreterinnen und -vertreter 004 MK 8 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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