zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Medien und Manipulation 18 Wie nutzt die Politik die Medien? Politik und Medien sind eng miteinander verbunden. Die Politikerinnen und Politiker wollen sich und ihre Botschaften gut in den Medien präsentieren, deshalb informieren sie ganz gezielt die Zeitungs- und Fernsehredaktionen. Sie wissen auch, dass die Medien, vor allem die Massenmedien eine gewisse Macht besitzen. Diese erklärt sich durch folgende Punkte: • Berichts- und Informationsgewalt: Nachrichten können bevorzugt oder unterdrückt werden • Bewertungs- und Beurteilungsgewalt: Personen bzw. Ereignisse können positiv oder negativ dargestellt werden • Vermittlungsgewalt: Leserbriefe, Gastkommentare, Werbung usw. können nach freiem Ermessen veröffentlicht werden Die Pressefreiheit ist ein unverzichtbares Merkmal der Demokratie. Durch sie ist auch erkennbar, wie weit sich die Demokratie eines Staates entwickelt hat. Je stärker die Pressefreiheit eingeschränkt wird, desto weiter entfernt man sich von einer Demokratie. Auch die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten trägt dazu bei. Zu ihren Pflichten zählen: • wahrheitsgetreu und umfassend zu berichten, • objektiv und verständlich zu beschreiben. Medien bieten den Konsumentinnen und Konsumenten durch die Betrachtung einzelner Situationen von mehreren Blickwinkeln aus die Möglichkeit, sich eine fundierte eigene Meinung zu bilden. Damit erfüllen Medien eine wichtige Kontrollfunktion in einer funktionierenden Demokratie. Wer kontrolliert in nichtdemokratischen Staaten die Medien? Was passiert mit unerwünschten Medienberichten? Wie wird über Aufstände oder Demonstrationen in diesen Staaten berichtet? Stellen Sie Überlegungen in der Gruppe an. Überlegen Sie, ob in einer Demokratie die Medien staatlich kontrolliert werden müssen. Begründen Sie Ihre Entscheidung. Mosaik Von den Namen bekannter MEDIEN wurden die Selbstlaute wie auch die Leerzeichen entfernt. Wie heißen Sie richtig? KRR TWTTR FCBK STRRCH KRNNZTNG YTB Massenmedien Medien, die von vielen Menschen genutzt werden; Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen, Internet … 244 MK 245 SK 95 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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