zielsicher. Deutsch und Kommunikation, Schulbuch

Analysieren von Texten 36 Analysieren Sie folgendes E-Mail zu einer Reklamation: Was ist die zentrale Aussage des Textes? Was will die Verfasserin des Schreibens ausdrücken? Welche Botschaften enthält der Text? Wann und in welchem Zusammenhang wurde der Text geschrieben? Analysieren Sie folgendes Schreiben zu einer Preisverhandlung: Mosaik Unfallhergang Der Richter befragt den Autolenker, der auf einer eisigen Fahrbahn einen Polizisten niedergestoßen hat, wie es dazu kam. Der Lenker berichtet: „Ich wollte den Polizisten umfahren, der mitten in der Kreuzung stand, um den Verkehr zu regeln.“ Diese Aussage kann auf zweierlei Weise interpretiert werden. Welche sind das? FK 420 Betreff: Reklamation: Samsung Galaxy S23 – Gerät defekt nach wenigen Monaten Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 12. Februar über Ihren Online-Shop ein Samsung Galaxy S23 (Bestellnummer: 4587239-KL) gekauft. Zu meinem großen Ärger ist das Gerät seit dem 17. Juni 2025 komplett funktionsunfähig. Es lässt sich weder einschalten noch laden – trotz mehrerer Versuche mit unterschiedlichen Ladegeräten sowie Soft-Resets. Ich erwarte bei einem Gerät dieser Preisklasse deutlich mehr Qualität. Ein derart gravierender Defekt nach so kurzer Zeit ist inakzeptabel. Da sich das Gerät noch in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist befindet, mache ich hiermit meine Ansprüche geltend und fordere Sie auf, den Mangel umgehend zu beheben – durch Reparatur oder Austausch. Sollte ich innerhalb der nächsten sieben Werktage keine Rückmeldung erhalten, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mit nachdrücklichen Grüßen Mia Musil FK 421 Bezüglich Ihres Angebotes von voriger Woche müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Kalkulation um über 15 % über jener Ihrer Mitbewerber liegt. Diesen Preis bezahlen wir nicht. Ich würde aufgrund unserer langjährigen guten Geschäftsbeziehung jedoch in Erwägung ziehen, Ihnen den Auftrag zu erteilen, wenn Sie mir preislich in entsprechender Weise entgegenkommen könnten. 149 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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