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Exzerpte 36 Folgender Artikel war in einer Tageszeitung zu finden. Erstellen Sie ein Exzerpt nach den vier angeführten Schritten. Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen Überblick (scannen). Schritt 2: Lesen Sie den Text genau und unterstreichen Sie Schlüsselwörter. Schritt 3: Fassen Sie die wichtigsten Informationen in vier Sätzen zusammen. Schritt 4: Kontrollieren Sie Ihr Exzerpt und vergleichen Sie Ihr Ergebnis mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Mosaik Hier wurden die Buchstaben durcheinandergewürfelt. Wie lautet der Satz richtig? URN SAD IHGTWCEIST ETHST NI MIENE REZPETX! 402 Werbung auf Facebook in der Kritik Auf FacebookProfilen von Minderjährigen findet sich zunehmend unangebrachte Werbung Während Facebooks Werbeeinnahmen steigen und zuneh- mend von mobilen Geräten kommen, stoßen so manche Anzeigen übel auf. Aktuelles Beispiel ist eine Facebook-App namens „Ilikeq», die von den Betreibern im sozialen Netzwerk beworben wird. Bei «Ili- keq» können andere User nach Attraktivität bewertet und Fotos kommentiert werden. Laut einem Bericht vom Wall Street Journal zielte die Werbung für die App explizit auf Teenager ab, die Facebook-Profile sind durch die Nutzung der Software dann auch ohne Konto ersichtlich. Waffenund SexWebcamWerbungen Zweifelhafte Werbung, die auch von Minderjährigen eingesehen werden kann, ist auf dem sozialen Netzwerk jedoch kein Einzelfall. So wurden Teenagern in den USA Werbun- gen für Sex-Webcam-Seiten oder Waffen angezeigt. Vom Wall Street Journal zu den An- zeigen befragt, gab Facebook zu „Ilikeq“ an, dass die App nicht als Dating-Seite katego- risiert wurde und die Werbung so auch auf Seiten von Minderjährigen angezeigt wurde. Mittlerweile wurde das Alter jedoch angehoben, sodass die Anzeige nur mehr auf Pro- filen von über 18-Jährigen angezeigt wird. Das Mindestalter für Facebook ist übrigens dreizehn Jahre. Viele Jugendliche würden allerdings beim eigenen Alter „nachhelfen“, um das soziale Netzwerk nutzen zu können oder online älter zu erscheinen.“ (der Standard, 01.03.2014) 147 Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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