Mathematik verstehen 7, Schulbuch

43 Kompetenzcheck 2 .101 temperaturgradient In der Abbildung ist die mittlere Temperatur T der Atmosphäre in Abhängigkeit von der Höhe h für einen bestimmten Ort der Erde eingezeichnet. Die Änderungsrate T’(h) heißt „Temperaturgradient in der Höhe h“. a) ƒ Gib an, in welchen Höhen die Temperatur 0° C beträgt! ƒƒGib an, in welcher Höhe der Temperaturgradient gleich 0 ist! b) ƒ Ermittle Höhenbereiche, in denen der Temperaturgradient positiv bzw. negativ ist! ƒƒInterpretiere ein positives bzw. negatives vorzeichen des Temperaturgradienten im Kontext! c) ƒ Nimmt die Temperatur ab einer Höhe von 120 km stets zu? Begründe die Antwort! ƒƒNimmt der Temperaturgradient ab der Höhe 160 km stets zu? Begründe die Antwort! 2 .102 ausdehnung des Weltalls Sehr große astronomische Entfernungen misst man in Lichtjahren oder Megaparsec. – Ein Lichtjahr ist die Länge des Weges, den das Licht in einem Jahr (365 Tage) zurücklegt. – Ein Megaparsec (Mpc) ist die Länge des Weges, den das Licht in 3,26 Millionen Jahren zurücklegt. Die Lichtgeschwindigkeit im vakuum beträgt ungefähr 300000 km/s. a) ƒ Die nächste große Galaxie ist die Andromeda-Galaxie, die rund 2,5 Millionen Lichtjahre von uns entfernt ist. Drücke diese Entfernung näherungsweise in km aus! ƒƒDrücke 1Mpc näherungsweise in km aus! b) Der amerikanische Astronom Edwin Hubble hat in den Zwanzigerjahren des vorigen Jahrhunderts herausgefunden, dass sich das Weltall ausdehnt. Fast alle Sternensysteme bewegen sich von uns weg, und zwar umso schneller, je weiter sie von uns entfernt sind. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit v(r) im Abstand r von der Erde ist näherungsweise gegeben durch v(r) = 75 · r (v in km/s, r in Mpc). ƒƒErmittle die Änderungsrate der Ausbreitungsgeschwindigkeit im Abstand r! ƒƒGib an, um wie viel die Ausbreitungsgeschwindigkeit pro Megaparsec zunimmt! Fa-r 1 . 4 aN-r 1 . 3 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 Temperatur (in °C) 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1 000 höhe (in km) aN-r 1 . 3 aN-r 2 .1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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