Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft und Projektmanagement HLW II, Schulbuch

Rechtliche Fragen klären 32 Personengesellschaften Die OG (offene Gesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft) Es ist nicht immer leicht, alleine ein Unternehmen zu gründen. Manchmal ist es sinnvoller, zu zweit oder mit mehreren anderen Personen gemeinsam ein Unternehmen zu gründen. Eine Möglichkeit, gleichberechtigt im Unternehmen zu arbeiten, ist die Gründung einer Offenen Gesellschaft (OG). Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG). Die KG versucht, die „Nachteile“ der OG, nämlich die eher schwache Kapitalbasis, dadurch zu mildern, als es hier Gesellschafter gibt, die lediglich ihr Kapital in das Unternehmen einbringen. Im Folgenden werden die beiden Rechtsformen in den wichtigsten Punkten einander gegenübergestellt: Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gründung des Unternehmens Die Gründung ist einfach. Es reicht, wenn mehrere (mindestens zwei) Personen (Gesellschafter) einen Gesellschaftsvertrag errichten, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Unternehmen regelt. Dieser Vertrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Anmeldung des Gewerbes/Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) sowie die Meldung beim Finanzamt ermöglichen dann nach der Eintragung im Firmenbuch schon den Beginn der geschäftlichen Tätigkeit. Wer arbeitet im Unternehmen? Mindestens zwei Personen, die sogenannten Gesellschafter sind zur Mitarbeit und zur Kontrolle berechtigt und verpflichtet. Abweichende Regelungen können im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Der vollhaftende Gesellschafter (= Komplementär) hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein OG-Gesellschafter. Der nur mit Kapital beteiligte Gesellschafter (= Kommanditist) hat keine Pflicht zur Mitarbeit im Unternehmen, sondern stellt nur Kapital zur Verfügung, mit dem er auch haftet. Eigenkapitalaufbringung Nur von den Gesellschaftern selbst; daher im Vergleich zu anderen Rechtsformen meist wenig Eigenkapital vorhanden. Die Kapitalbasis ist jedoch breiter als beim Einzelunternehmen, weil mehrere Gesellschafter ihr Geld einbringen können. Nur von den Gesellschaftern selbst. Die Kapitalbasis ist jedoch breiter als bei der OG, da sich beliebig viele Kommanditisten mit ihrer Kapitaleinlage am Unternehmen beteiligen können und somit Kapital ins Unternehmen einbringen. Wie hoch ist das Mindestkapital? Es gibt keine Mindesthöhe. Es reicht daher im Vergleich zu anderen Gesellschaftsunternehmen wenig Kapital. Welche Kosten fallen bei der Gründung des Unternehmens an? Die Kosten sind üblicherweise niedrig, da nur ein Gesellschaftsvertrag errichtet und das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen werden muss. Wann muss das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen werden? Die Eintragung im Firmenbuch ist verpflichtend. Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft. Der Firmenname Als Firmennamen (= Firma) kann die Gesellschaft eine Namens-, Sach- oder Fantasiebezeichnung wählen. Der Firmenname muss den Zusatz „OG“ für „Offene Gesellschaft“ führen. Der Firmenname muss den Zusatz „KG“ für „Kommanditgesellschaft“ führen. 3.3 Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform • Offene Gesellschaft (OG) • Kommandit- gesellschaft (KG) • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) • Stille Gesellschaft Personengesellschaften § § Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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