global 4. Geographie und wirtschaftliche Bildung, Arbeitsheft

22 Grundrechte und Werte in der EU Diese Rechte habe ich! 1 Lies den Artikel M1 und fasse ihn in drei Sätzen zusammen. (OK, I) 2 Wähle aus M2 drei europäische Grundwerte aus und beschreibe sie mit eigenen Beispielen. (OK, I) 3 Beleuchte den Wert „Gleichheit“ genauer. Erläutere, ob die genannten Punkte in der Realität auch wirklich so umgesetzt werden. (UK, III) 4 Zum Wert „Wahrung der Menschenrechte“ gehört auch der Schutz personenbezogener Daten. Informiere dich auf der Seite des Europäischen Parlaments, was genau man darunter versteht. (HK, II) Die Grundrechte und Werte der EU bilden das Fundament für das demokratische Zusammenleben in Europa. Denn die EU ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie versteht sich als eine Gemeinschaft, die auf Werten und Rechten basiert. Im Vertrag von Lissabon und der Charta der Grundrechte der EU, die 2009 in Kraft getreten sind, sind die folgenden sechs Werte verankert: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. In der Charta der Grundrechte der EU sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger verankert. Zu ihnen zählen zB das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz sowie das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten, aber auch das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Gemeinderatswahlen. Durch die Gewährleistung dieser Rechte fördert die EU ein offenes und tolerantes Umfeld, das Vielfalt und gleiche Chancen und Rechte für alle unterstützt. Somit tragen die Grundrechte maßgeblich zum Wohlstand, zur Stabilität und zum Zusammenhalt in der Europäischen Union bei. Und sie haben Vorbildwirkung: Die EU hat mit der Charta der Grundrechte einen der modernsten Grundrechtskataloge weltweit geschaffen. (nach: bundeskanzleramt.gv.at, abgerufen am 12.10.2024) M1 Artikel zum Thema „Grundrechte und Werte der EU“ Menschenwürde Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das bedeutet jeder Mensch ist gleich wertvoll. Freiheit persönliche Freiheiten, wie die Informations-, Religions-, Gedanken- und Versammlungsfreiheit, Achtung des Privatlebens, freie Meinungsäußerung Demokratie politische Rechte für alle EU-Bürgerinnen und Bürger; aktives und passives Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament Gleichheit gleiche Rechte vor dem Gesetz für alle Menschen, Gleichstellung in allen Lebensbereichen und keine Diskriminierung (zB aufgrund der Hautfarbe, der Religion oder der Sprache), gleicher Lohn für gleiche Arbeit Rechtsstaatlichkeit Einhaltung von Gesetzen, keine willkürlichen Entscheidungen von Regierungen, Korruptionsbekämpfung, Wahrung der Medienfreiheit Wahrung der Menschenrechte Achtung und Schutz der Menschenrechte, Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, Recht auf Zugang zu den Gerichten M2 Europäische Grundwerte Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy MTA2NTcyMQ==