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Auch du kannst ein Urheber sein Wenn du selbst ein Foto machst oder Texte schreibst, bist du auch ein Urheber bzw. eine Urheberin: ein Ersteller bzw. eine Erstellerin eines Werkes. Deine Werke unterliegen dem Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt auch automatisch alle deine Werke. Das heißt, dass nur du entscheidest, was mit deinem Foto passiert. Kein anderer darf es für sich nutzen, ohne dich zu fragen. Gleiches gilt für Texte: Niemand darf Texte veröffentlichen, die du geschrieben hast. Jeder Urheber hat Rechte Verwendung von fremden Bildern Solange du deine Seite nur vor der Klasse, also einem begrenzten Personenkreis, zeigst, ist die Verwendung von Bildern ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt, wenn du die Quelle dazuschreibst. Das gilt für Bilder aus dem Internet genauso wie für Fotos aus Zeitschriften oder Büchern. Auf keinen Fall aber darfst du so eine Seite ins Internet stellen, etwa auf die Schulwebsite. Damit machst du die Bilder der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich und verletzt das Urheberrecht. Am sichersten ist es, wenn du Fotos benutzt, die du selbst gemacht hast. Verwendung von fremden Texten Wenn du eine Textstelle wortwörtlich übernimmst, musst du sie in Anführungszeichen als Zitat kennzeichnen und die Quelle angeben. Sinngemäße Zitate werden nicht in Anführungszeichen gesetzt, aber mit einer Quellenangabe versehen, die mit „Vgl.“ (= vergleiche) beginnt. Die Quellenangabe kannst du entweder in Klammern direkt hinter den Anführungszeichen schreiben oder als Fußnote am Ende der Seite einfügen. Ebenso musst du Abbildungen, Tabellen, Zeichnungen usw. kennzeichnen, wenn du sie übernommen hast. Creative Commons – ein Ausweg Inzwischen gibt es Kennzeichnungen, die die Nutzung von Werken ausdrücklich erlauben. Sie werden auch als Creative Commons bezeichnet. Dabei handelt es sich um Material, welches der Urheber bewusst freigegeben hat. Hier musst du bestimmte Regeln einhalten. Diese hängen davon ab, wie der Urheber entschieden hat (1 Abb. 2). Quellenangaben Eine Quellenangabe sollte so genau wie möglich sein. Auf der rechten Seite siehst du einige Beispiele für Quellenangaben. Wenn du andere Quellen verwenden möchtest, frage bitte deine Lehrerin bzw. deinen Lehrer, wie du vorgehen sollst. 1 Abschreiben ist nicht erlaubt! Ohne Genehmigung des Urhebers bzw. der Urheberin darf man auch im Internet kein Werk verbreiten (z. B. kopieren und verschicken). Erst recht muss der Urheber bzw. die Urheberin gefragt werden, wenn sein/ihr Werk verändert werden soll. Falls auf deinem Foto Menschen zu sehen sind und ihr Gesicht gut zu erkennen ist, musst du sie fragen, ob sie damit einverstanden sind. Urheber: ist derjenige, der ein Werk geschaffen hat. Mit Werken sind z.B. Gemälde, Texte, Songs, Fotos, usw. gemeint. Urheberrechtsgesetz: hier sind die Rechte von Urhebern verankert. Dieses beinhaltet auch den Schutz des eigenen Bildes. Fotos, die deine Privatsphäre betreffen, dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Creative Commons: du findest auf bestimmten Webseiten Bilder mit diesen, d.h. Bilder, die du frei verwenden darfst, wenn du die Regeln einhältst. 52 2 Texte Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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