sprachreif 2, Schülerbuch

Situation Sie haben einen Artikel zu einem aktuellen gesellschaftlichen oder politischen Thema gelesen und verfassen dazu einen Kommentar, der sich mit wichtigen Meinungen und Argumenten auseinandersetzt und Ihren persönlichen Standpunkt darlegt. Ihr Kommentar wird z. B. in der Schülerzeitung oder in einem Blog veröffentlicht. AdressatInnen Der Kommentar ist eine meinungsbetonte, also wertende journalistische Textsorte, er richtet sich an die LeserInnen des Mediums, in dem er veröffentlicht wird, und will diese beeinflussen. Inhalt Der Kommentar behandelt ein aktuelles, gesellschaftlich relevantes oder politisches Thema, das oft mit Wertefragen verknüpft ist und eine klare Meinung vertritt. Absicht Sie wollen die LeserInnen Ihres Kommentars von Ihrer Meinung überzeugen oder zum Widerspruch herausfordern und auf alle Fälle zum Nachdenken über das Thema anregen. Schreibhandlungen argumentieren, bewerten, erklären, beschreiben, wiedergeben Gliederung • evtl. neugierig machender, provokanter, auffälliger Titel 1. Einleitung: • stellt den Sachverhalt/das Thema knapp dar und stellt einen Bezug zum Ausgangstext her, kann provokant/polemisch sein, um Interesse der LeserInnen zu wecken, auch ein direkter Einstieg ist möglich 2. Hauptteil: • legt den eigenen Standpunkt durch Argumente und Beispiele untermauert dar 3. Schluss: • Schlussfolgerung aus dem Hauptteil, Fazit, persönliche Stellungnahme und Appell sollen Ihre Leserschaft überzeugen und zum Nachdenken bewegen Sprache Im Kommentar sollten Sie trotz der subjektiven Färbung keine Ich- und Wir-Formulierungen, sondern man, es und Passiv verwenden. Sie sollten Stilmittel (z. B. Ellipsen, rhetorische Fragen, Kurzsatzstil, Übertreibungen, Metaphern) einsetzen und eine bestimmte Schreibhaltung, etwa ironisch, wütend, begeistert, nüchtern, einnehmen. Ihr Stil ist lebendig-anschaulich. Umfang 270 bis 330 oder 405 bis 495 oder 540 bis 660 Wörter. Die vorgegebene Wortanzahl muss eingehalten werden. Der Kommentar 192 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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