BioTOP 4, Arbeitsheft

Schulbuchseiten 18–19 2 Vor der Durchführung jeder Schutzimpfung besteht für die Ärztin oder den Arzt eine sogenannte Aufklärungspflicht. Dabei wird die Person, die geimpft werden soll, bzw. bei Personen unter 14 Jahren die oder der Erziehungsberechtigte über die Krankheit und eine mögliche Impfung aufgeklärt. Dadurch kann eine Entscheidung für oder gegen diese Impfung getroffen werden. Diese Aufklärung muss folgende Punkte umfassen: • Information über die zu verhütende Krankheit • mögliche Behandlungen gegen diese Krankheit • Nutzen der Impfung für die Person • Informationen über den Impfstoff • Angaben über den Beginn des Impfschutzes und die Dauer des Schutzes sowie über das Schema, wie geimpft werden soll • welche Auffrischungsimpfungen wann notwendig sind • empfohlenes Verhalten nach der Impfung • mögliche Impfreaktionen und/oder Komplikationen • etwaige Kosten der Impfung Nenne die Inhalte des Aufklärungsgesprächs, die besonders wichtig sind und die Entscheidung für oder gegen eine Impfung beeinflussen. Begründe deine Antwort und beschreibe auch deine eigenen Gedanken. 3 Im österreichischen Impfplan ist die gemeinsame Schutzimpfung gegen die Krankheiten Mumps, Masern und Röteln ab dem 9. Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten vorgesehen. Das Gesundheitsministerium hat sich das Ziel gesetzt, dass höchstens 5 % der österreichischen Bevölkerung nicht geimpft sind. Analysiere die Tabelle und markiere die Jahre, in denen das gelungen ist. Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Impfrate in % 95 95 89 84 84 84 88 88 95 94 Entwickle Hypothesen für die Entwicklung der Impfrate im Lauf der Jahre. Begründe außerdem die Angabe „bis zu Eintritt in den Kindergarten“. 10 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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