global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

107 Demographische Entwicklungen und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen Arbeitsheft S. 47 Was ist das Pflegegeld? Manche Menschen brauchen wegen einer Krankheit oder einer Behinderung regelmäßig Pflege. Das Pflegegeld ist ein monatlicher Zuschuss zu den Pflegekosten. Wie viel Geld ein Mensch bekommt, hängt von der Pflegestufe ab. Es gibt sieben Pflegestufen. Je höher die Pflegestufe ist, desto mehr Geld bekommt man. Welche Pflegestufe man bekommt, hängt davon ab, wie schwer die Krankheit oder Behinderung ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, damit ein Mensch Pflegegeld bekommen kann: Der ständige Bedarf an Betreuung und Pflege muss aller Voraussicht nach mehr als sechs Monate dauern. Außerdem müssen betroffene Menschen mehr als 65 Stunden Pflege und Betreuung im Monat brauchen. Damit ein Mensch in Österreich Pflegegeld bekommen kann, muss er in Österreich wohnen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird das Pflegegeld auch in einigen anderen europäischen Ländern ausbezahlt. (nach: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/ Home/Download?publicationId=181, abgerufen am 10. 11. 2017) M4 Informationen zum Pflegegeld Kosten Alters- und Pflegeheime 2020: Die Höhe der Heimkosten ist sehr unterschiedlich und von mehreren Faktoren abhängig. So kommt es etwa darauf an, in welchem Bundesland das Heim liegt und ob es sich um eine öffentlich oder privat geführte Einrichtung handelt. In vielen Heimen setzen sich die Gebühren aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag entsprechend dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, meist in Anlehnung an die Höhe des Pflegegeldes, zusammen. Neben dem Pflegegeld, der Pension oder Rente wird auch das sonstige Einkommen der/des Pflegebedürftigen zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Wenn das Einkommen zur gänzlichen Abdeckung der Heimkosten nicht ausreicht, kommt meist die Sozialhilfe/Mindestsicherung für den Restbetrag auf. In einem solchen Fall verbleiben der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 46,70 Euro Pflegegeld als Taschengeld monatlich. (https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/2/ Seite.360542.html, abgerufen am 10. 6. 2021) M5 Überblick der Kosten für Pflege Kosten für Pflege-Regress-Aus steigen bis 2030 auf 600 Millionen Die seit 2018 geltende Abschaffung des Pflege-Regresses beschert den Ländern und Gemeinden bis 2030 Mehrkosten von rund 600 Millionen Euro jährlich. Das geht aus einer aktuellen Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts hervor. Zwar lagen laut Wifo-Einschätzung 2018 die Kosten mit 273 Millionen Euro unter den vom Bund geleisteten Kompensationszahlungen von 295,5 Millionen, die Kurve zeigt aber steil nach oben. Zuständig für die stationäre Pflege (in Pflegeheimen) sind die Bundesländer. Der Bund hat 2017 (mit Inkrafttreten 2018) den Pflegeregress abgeschafft. Bis dahin mussten Bewohner von stationären Einrichtungen die Kosten zum Teil aus Vermögensbeständen selbst tragen. Sofern die einbehaltene Pension und das Pflegegeld zur Finanzierung des Pflegeplatzes nicht ausreichte, wurde auch das Vermögen der Betroffenen herangezogen. Seit Anfang 2018 ist diese Praxis Geschichte (ein Großteil des Pensionseinkommens wird allerdings immer noch zur Finanzierung herangezogen). Für den durch das Ende des Vermögens-Regresses entstandenen Einnahmen-Entfall wurden den Ländern Kompensationszahlungen durch den Bund zugesagt - für das Jahr 2018 in Höhe von 295,5 Millionen Euro, für die Jahre 2019 und 2020 wurde die Höhe mit jeweils 300 Millionen Euro festgelegt. Für das Jahr 2018 wird der Mehraufwand mit etwa 273 Millionen beziffert. Für die Jahre 2019 und 2020 werden bereits Mehrausgaben in Höhe von 289 bzw. 308 Millionen Euro angenommen, bis 2025 klettern diese dann auf 427 Millionen Euro. Im Jahr 2030 gehen die Experten dann von der genannten Summe von knapp 600 Millionen Euro aus. Das Wifo weist in seinem Monatsbericht auch auf die insgesamt zu erwartenden Kostensteigerungen im Pflegesektor hin. Der öffentliche Aufwand für Geld- und Sachleistungen werde sich von 5,1 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf 9,1 Milliarden Euro im Jahr 2030 vergrößern. Bereinigt man diese Summe um die zu erwartende Inflation, so würde das laut Wifo gegenüber 2018 eine Steigerung auf immerhin 7,5 Milliarden Euro bedeuten. Grund für den erwarteten Kostenanstieg ist einerseits die Alterung der Gesellschaft, andererseits auch erwartbare Steigerungen bei den Pflegedienstleistungen. Diese werden in Summe deutlich stärker steigen als die Inflation. Dazu kommt auch noch die Tatsache, dass die Angehörigen-Pflege weiter abnehmen wird, auch daher wird es mehr professionelle Betreuung brauchen. (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/ oesterreich/2066752-Kosten-fuer-Pflege-Regress-Aussteigen-bis-2030-auf-600-Millionen.html, 5. 7. 2020, abgerufen am 7. 10. 2021) M6 Steiler Anstieg der Pflegekosten 1 Erläutern Sie Vor- und Nachteile unseres Pflegesystems. 2 Erklären Sie die Begriffe „Pflegegeld“ und „Pflegeregress“. 3 Stellen Sie die Kostenaufstellung der 24-Stunden Pflege den Pflegeheimkosten gegenüber. Für welche Variante würden Sie sich entscheiden? Begründen Sie Ihre Aussage. 4 Entwickeln Sie Maßnahmen, mit denen der Staat die Kosten für Pflege decken könnte. { { { } Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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