global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

34 Was ist die Sozialpartnerschaft und welche grundsätzlichen Ziele verfolgt sie? Die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft – so lautet die offizielle Bezeichnung – ist die Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer untereinander und mit der Regierung. Dahinter steht die Überzeugung der Partnerinnen und Partner, dass die grundlegenden Ziele der Politik besser durch gemeinsame Anstrengungen bzw. durch koordiniertes Vorgehen zu erreichen sind als durch die offene Austragung von Konflikten. Es geht dabei nicht nur um die Verhandlungen über Kollektivverträge, sondern um alle Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Diese Zusammenarbeit ist freiwillig, die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt und die Beschlüsse bzw. Empfehlungen werden einstimmig getroffen. Wann wurde die Sozialpartnerschaft gegründet und wie hat sie sich entwickelt? Unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurden die ersten konkreten Schritte der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern gesetzt. Im Jahre 1957 wurde durch eine freie Vereinbarung der Sozialpartner und der Bundesregierung die so genannte Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen gegründet, die folgende vier Ausschüsse umfasste: • Wettbewerbs- und Preisunterausschuss (Instrument zur Überwachung des Wettbewerbes und damit Verhinderung überhöhter Preise infolge beherrschender Marktpositionen) • Lohnunterausschuss (Freigabe der Lohnverhandlungen) • Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen (Erarbeitung von Studien und Gutachten zu wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen) • Unterausschuss für internationale Fragen (Vorbereitung von Entscheidungen in internationalen Institutionen) Bis zum Jahre 1998 war diese Paritätische Kommission mit ihren vier Ausschüssen sehr wichtig. In jedem der Ausschüsse der Paritätischen Kommission saßen jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und zwei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zur Vollversammlung der Paritätischen Kommission gehörten zusätzlich Regierungsmitglieder. Seit dem Jahre 1998 ist die Paritätische Kommission nicht mehr zusammengetreten. Von ihren ursprünglich vier Unterausschüssen gibt es nur mehr den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen und den Unterausschuss für internationale Fragen. Die Sozialpartner können diese Gutachten bzw. Vorschläge dann in den Verhandlungen mit Politikerinnen und Politikern einbringen. M1 Wer sind die Sozialpartner? Hinweis: Die Industriellenvereinigung (= Vereinigung der Österreichischen Industrie) ist nur mittelbar in das System eingebunden. Kompetenzorientiertes Lernziel Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen Sozialpartnerschaft – das österreichische System des Interessenausgleichs Welche Interessensverbände vertreten die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich? VERTRETUNG DER ARBEITGEBERINNEN UND ARBEITGEBER VERTRETUNG DER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) alle selbstständig Erwerbstätigen in der gewerblichen Wirtschaft Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) alle selbstständig Erwerbstätigen in der Landwirtschaft Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) unselbstständig Erwerbstätige Bundesarbeitskammer (BAK) unselbstständig Erwerbstätige Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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