Erörterungen untersuchen und schreiben Bilde Satzgefüge aus den Sätzen und den Einleitewörtern. Setze jeweils den nötigen Beistrich. Orientiere dich am Beispiel. Beispiel: Sie überwachen ihr Kind nicht. weil Sie vertrauen ihrem Kind. Sie überwachen ihr Kind nicht, weil sie ihrem Kind vertrauen. a Sie beschwert sich. weil Ihr Handy wird getrackt. b Alle waren enttäuscht. nachdem Sie hatten den Betrug entdeckt. c Maria fragte ihre Mitschülerin. da Sie hatte eine Frage. d Tom beschwert sich. wenn Ihm passt etwas nicht. Markiere in den folgenden Satzgefügen das Einleitewort (Subjunktion oder Relativpronomen) im Nebensatz. a Er machte so lange weiter, bis er endlich mit der Arbeit fertig war. b Das war wirklich das schönste Geschenk, das sie bekommen hatte. c Sie hatte genau dieselbe Idee, die ich eben auch hatte. d Ich mache das morgen, falls das möglich ist. e Wenn es so früh dunkel wird, bin ich auch früher müde. f Luca liest, obwohl er längst müde ist, noch etwas in seinem neuen Buch. Forme die Satzgefüge so um, dass die Subjunktion und damit der Nebensatz jeweils am Anfang stehen. Beispiel: Sie schalteten das Licht an, weil es langsam dunkel wurde. Weil es langsam dunkel wurde, schalteten sie das Licht an. a Sie radelten immer weiter, obwohl sie schon alle erschöpft waren. b Mia kauft ein Online-Ticket, weil sie nicht vor dem Museum anstehen möchte. 1 2 3 Obwohl sie 4. Zur Rechtschreibung 4.1 Zeichensetzung: Nebensätze Nebensätze grenzt man mit Beistrichen vom übergeordneten Satz ab. Man erkennt sie meist sowohl am Einleite- bzw. unterordnenden Bindewort als auch an der Endstellung der Personalform, z. B. Sie bekam genau das Buch, das (= Einleitewort) sie sich gewünscht hatte (= Personalform). Weil (= Einleitewort) ich Hunger habe (= Personalform), esse ich einen Apfel. Beachte: Sind Sätze mit Konjunktionen verbunden, werden sie ebenfalls mit Beistrich abgegrenzt, z. B. Er musste sich beeilen, denn er war schon sehr spät dran. Es regnete zwar stark, aber er musste jetzt einfach mit dem Hund raus. Merke 19 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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