Vielfach Deutsch 2, Schulbuch [Prüfauflage]

Passiv Präsens Bildung: werden (in der Personalform) + Partizip 2 Die Autobahn wird wegen eines Unfalls gesperrt. Das Akkusativobjekt (O4) des Aktiv-Satzes ist das Subjekt des Passiv-Satzes: Aktiv: Die Polizei sperrt wegen eines Unfalls die Autobahn. Passiv: Die Autobahn wird wegen eines Unfalls (von der Polizei) gesperrt. Das Passiv kannst du natürlich auch in der Vergangenheitsform bilden. a) Verbinde die passenden Satzteile mit Pfeilen und unterstreiche alle Teile der Passiv-Prädikate rot. b) Was fällt euch auf? Besprecht in der Klasse. 1 Ein langsamer PKW wurde A vom Publikum bejubelt worden. 2 Glücklicherweise wurden B aus dem Lüftungsschacht befreit. 3 Die Katze wurde C alle Menschen vor dem Hochwasser gerettet. 4 Das neue Theaterstück ist D von einem LKW gerammt. 5 Die Polizei wurde E so spät Hilfe geholt worden? 6 Warum ist erst F von einer Passantin alarmiert. Passiv Präteritum und Passiv Perfekt Für ein Geschehen, das in der Vergangenheit liegt, verwendest du beim Schreiben das Präteritum und beim Sprechen meist das Perfekt. Das ist auch bei Passiv-Sätzen so. Das Passiv Präteritum hat 2 Teile: Das Geld wurde aus dem Tresor geraubt. 1 werden in der Personalform im Präteritum: ich/es wurde, du wurdest, ihr wurdet … 2 Partizip 2 des aussagenden Verbs Das Passiv Perfekt hat 3 Teile: Das Geld ist aus dem Tresor geraubt worden. 1 sein in der Personalform im Präsens: ich bin, du bist, er/sie ist, ihr seid … 2 Partizip 2 des aussagenden Verbs 3 worden am Satzende Wichtig PF O4 (Wen?/Was?) Subjekt Ü19 Wichtig Ó Erklärfilm y5yp63 1 2 1 2 3 Verbformen im Passiv Du weißt schon aus Kapitel 2: In Passivsätzen wird nicht immer gesagt, wer etwas tut, sondern wichtig ist, was getan wird. Du verwendest das Passiv daher, wenn die handelnde Person nicht wichtig ist. Lies den Merkkasten zur Wiederholung. Sprachbewusstsein 98 Mit Berichten informieren Zuhören / Sprechen Schreiben Lesen 4 Grammatik Genau, das Partizip 2! Das ist die 3. Stammform: sperren – sperrte – gesperrt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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