Vielfach Deutsch 4, Arbeitsheft

a) Der Schlusssatz der Geschichte verweist auf die Zukunftsaussichten der beiden Brüder. Schreibe in Schlagworten auf, wie du dir die Fortsetzung der Handlung vorstellst. b) Besprecht dann zu zweit eure Ideen. Welche Folgen hat wohl die Tat der beiden Brüder? a) Informiert euch mit den 3 Textstellen unten über die rechtliche Situation in Österreich. b) Überlegt euch zu zweit Antworten auf die Fragen 1 und 2. Begründet eure Entscheidung im Heft und unterstreicht die Textstellen, die zu eurer Entscheidung geführt haben. Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB): 1 Ist die Tat der beiden älteren Brüder im Sinne des Strafgesetzes tatsächlich Mord? Wenn nicht, was ist sie dann? 2 Können sie dafür vor einem Gericht zu einer Strafe verurteilt werden? Teste dein Wissen über Jugendrechte. Ergänze die fehlenden Altersangaben. Vergleiche sie dann mit dem Lösungsteil. 1 Sobald Jugendliche ihr Lebensjahr vollendet haben und ihre Schulpflicht beendet ist, dürfen sie einen Ferialjob ausüben. 2 Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit dem Geburtstag möglich. 3 Das Tätowieren ist bis zur Vollendung des Lebensjahres verboten. 4 Jugendliche unter Jahren dürfen am Abend bis 23 Uhr ausgehen. 14 B M nach Ü20 15 B M nach Ü20 Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben § 75. Mord Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. § 76. Totschlag Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen. § 80. Fahrlässige Tötung Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. § 6. Fahrlässigkeit (1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. (2) Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. http://www.ris.bka.gv.at (22. 4. 2024, bearbeitet) Strafmündigkeit beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Menschen zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen zu überblicken, und er daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss. Rechtliche Situation laut Verwaltungsstrafgesetz: § 4. (1) Nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat. Extra Tipp Jugendliche haben keinen Rechtsanspruch auf diese Ausgehzeit. Eltern und Erziehungsberechtigten bleibt es vorbehalten, kürzere festzulegen. 3 38 Inhaltsangabe und Interpretation Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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