querdenken 3 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

126 Wahlen und Wählen Die Entwicklung des Wahlrechts | extra Grundlage einer Demokratie Für ein modernes demokratisches System sind vor allem folgende Voraussetzungen nötig: • allgemeines, gleiches, geheimes und freies Wahlrecht, • regelmäßige Abhaltung von freien Wahlen, • Informations- und Meinungsfreiheit, • uneingeschränkte Möglichkeit zur Bildung von Parteien und • die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien. In Europa gab es jedoch über viele Jahrhunderte hinweg keine Wahlen. Die Bevölkerung war in den absolutistisch regierten Staaten von politischen Entscheidungen vollkommen ausgeschlossen. Das änderte sich erst nach der Aufklärung und im Zuge verschiedener Revolutionen in Europa. Vorläufer des österreichischen Parlamentarismus im 19. Jh. PPWahlrecht: Recht, an Wahlen teilzunehmen; lange Zeit gab es in Österreich bei bestimmten Wahlen eine Wahlpflicht O Revolutionen, S. 58 Das erste Abgeordnetenhaus, ein Holzbau am Schottentor, 1861 (Wien) PPZensuswahlrecht: ungleiches Wahlrecht; wählen darf nur, wer gewisse Finanzmittel nachweisen kann, beispielsweise durch Steuern oder Grundbesitz ››Ab 1883 fanden Parlamentssitzungen im neu errichteten Gebäude an der Wiener Ringstraße statt. In dem Giebel über dem Hauptportal ist Kaiser Franz Joseph I. als römischer Herrscher dargestellt. Der Kaiser lehnte den Parlamentarismus jedoch ab und besuchte das Gebäude nach seiner Fertigstellung nur einmal. Giebel über dem Hauptportal des österreichischen Parlaments, Foto, 2008 (Wien) O S. 135, Ü4 A7 • Vergleiche die Personengruppen miteinander. • Nimm zur Bedeutung des Wahlrechts allgemein bzw. Beschränkung des Wahlrechts im 19. Jh. kritisch Stellung. (PUK) Wahlrechtsdemonstration in Wien, Foto, 1905 Wahlrechtsdemonstration in New York, Foto, 1901 • Konstituierender Reichstag • (beinahe) allgemeines Männerwahlrecht • 1849 wieder aufgelöst • Zweikammernparlament ––Herrenhaus: Mitglieder durch den Kaiser ernannt ––Abgeordnetenhaus: Kurienwahlrecht (Wählen nach Wählerklassen) – Wahlrecht nur mit hohem Einkommen bzw. Vermögen • rund zwölf Prozent der Bevölkerung wahlberechtigt • Direktwahl zum Abgeordnetenhaus: Zensuswahlrecht ––Wert einer Stimme hing vom Steueraufkommen ab ––Mindeststeuerleistung für Wahlrecht nötig • rund sechs Prozent der Bevölkerung wahlberechtigt • allgemeine fünfte Kurie eingeführt • Stimmen nicht gleich viel wert: in der fünften Kurie wurden weniger als 20 Prozent der Abgeordneten gewählt 1848 1861 1873 1897 A6 • Erkläre mithilfe des Schaubildes die Entwicklung des Wahlrechts in Österreich im 19. Jh. (AW) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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