38 1945 BIS HEUTE zu Bausteine 4: Seiten 76–77 Die Welt nach dem Krieg Betrachte das Bild und lies den Informationstext dazu. Erkläre anschließend den Begriff „Luftbrücke“. Die Karte 1 auf Seite 76 im Schulbuch Bausteine 4 kann dir dabei helfen. 1. Beurteile die hier angeführten Kritikpunkte an der UNO. Weshalb könnten Staaten daran interessiert sein, dass die UNO bestehen bleibt, aber nicht zu mächtig wird? 2. Im Krisenfall entsendet die UNO Blauhelm-Soldaten (Ein chinesischer Blauhelm-Soldat hält ein Waisenkind auf dem Arm, Pressefoto, Haiti, 2010) Die Aufgaben der UNO: Die wichtigsten Aufgaben der Vereinten Nationen (United Nations Organization) sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Dazu gehören auch wirtschaftliche, humanitäre und soziale Bereiche. Kritik an der UNO: Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) machen oft Gebrauch von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Staaten zu verhindern. Die Vereinten Nationen haben kaum Kompetenzen. Sie sind auf die Mitgliedstaaten angewiesen. Berlin lag in der sowjetischen Besatzungszone, wurde aber von den vier Siegermächten gemeinsam besetzt. Als die westlichen Alliierten (USA, Frankreich und Großbritannien) in ihren Zonen die Deutsche Mark als Zahlungsmittel einführten, sperrte die Sowjetunion alle Eisenbahn-, Straßen- und Wasserstraßenverbindungen. Dadurch war Westberlin isoliert und konnte nur noch über den Luftweg versorgt werden. Die Berlin-Blockade und „Rosinenbomber“ (Pressefoto, Fotograf unbekannt, Westberlin, 1948) Mit rund 1 000 Flügen täglich wurden die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins mit Lebensmitteln, Medikamenten, Kohlen und Baustoffen versorgt. Trotzdem war die Versorgung in Westberlin noch schlechter als in den letzten Kriegstagen. Deshalb starben besonders im Winter 1948/49 viele Menschen an Mangelernährung und deren Folgen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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