Alles Geschichte! 8, Schulbuch

50 3.9 Die Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft in Österreich Die Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft (kurz: Sozialpartnerschaft) ist die Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände Österreichs untereinander und mit der Regierung. Sie entwickelte sich schon bald nach Gründung der Zweiten Republik zu einem wichtigen Faktor in der österreichischen Politik. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Regulierung von Arbeitsbeziehungen durch den Abschluss von Kollektivverträgen. Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen der Interessenvertretung der Arbeitgeber/innen (Wirtschaftskammer) und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer/ innen (Gewerkschaft) abgeschlossen werden. Kollektivverträge können u. a. Regelungen über Arbeitszeiten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mindestlöhne und Grundgehälter sowie Schutzbestimmungen bei Kündigung enthalten. Akteure der Sozialpartnerschaft Erste Ansätze der Sozialpartnerschaft reichen bis in die Habsburgermonarchie zurück. In ihrer heutigen Form entwickelte sich die österreichische Sozialpartnerschaft jedoch erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Sozialpartner sind bis heute vor allem mit den beiden Parteien ÖVP und SPÖ eng verbunden. Die Sozialpartnerschaft umfasst auf Bundesebene vier Verbände: auf Arbeitnehmer/innenseite: • Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) • Arbeiterkammer (AK) auf Arbeitgeber/innenseite: • Landwirtschaftskammer (LK) Österreich • Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) Der ÖGB wurde am 15. April 1945 als überparteilicher Dachverband neu gegründet. Er gliedert sich heute in sieben Teilgewerkschaften, welche unterschiedliche Wirtschaftszweige umfassen. Die Mitgliedschaft im ÖGB ist freiwillig. Arbeiterkammer (AK) Die AK wurde am 20. Juli 1945 gegründet. Als Arbeitnehmer/in ist man in dem Bundesland Mitglied der AK, in dem sich der Arbeitsort befindet. Bei arbeitslosen Personen gilt der Wohnort. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend. Davon ausgenommen sind öffentlich Beschäftigte des Bundes und der Länder, Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, die meisten Freiberufler/innen sowie leitende Angestellte. Landwirtschaftskammer (LK) Österreich Am 10. Jänner 1946 wurde die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern gegründet. Die LK ist die gesetzliche Vertretung der vor allem in der Land- und Forstwirtschaft haupt- und nebenberuflich selbstständig Erwerbstätigen. Jedes Bundesland hat eine eigene LK. Die Pflichtmitgliedschaft ist landesgesetzlich geregelt. Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Die Gründung der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft erfolgte am 24. Juli 1946. 1993 wurde der Name auf Wirtschaftskammer Österreich (WKO) geändert. Sie vertritt alle Personen, die zum selbstständigen Betrieb einer Unternehmung des Gewerbes und Handwerks, der Industrie, des Bergbaus, des Handels, des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, von Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstiger Dienstleistungen berechtigt sind. Die Mitgliedschaft in der WKO ist gesetzlich verpflichtend. Die Kammer gliedert sich in Bundeslandorganisationen, Fachgruppen und Fachverbände. Die Sozialpartnerschaft in der Zweiten Republik M1: Votava: Demonstration gegen den vierten Lohn- und Preispakt in Wien. Fotografie, 1950 1947 bildeten die Interessenvertretungen eine gemeinsame Wirtschaftskommission, um einerseits die Regierung in wirtschaftlichen Fragen zu beraten und um andererseits bis 1951 durch jährlich abgeschlossene Lohn- und Preisabkommen die Wirtschaft zu stabilisieren. Die geplante Preiserhöhung von Grundnahrungsmitteln des vom ÖGB mitgetragenen vierten Abkommens von 1950 bewirkte eine von den Linzer Industriebetrieben ausgehende Streikwelle. Sowohl der VdU als auch die KPÖ Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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