82 KOMPETENZTRAINING 5.7 Worauf bei der Erstellung von medialen Produkten zu achten ist: Urheberrecht und mediengerechte Inhalte Die Anwendung des Urheberrechts wurde im Zuge der Digitalisierung verschärft. Eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nimmt auch die Anbieter digitaler Dienste in die Pflicht: Diese müssen geschützte Werke von ihren Seiten entfernen. Das Persönlichkeitsrecht Zu beachten ist das Recht am eigenen Bild. Jede abgebildete Person muss vor der Veröffentlichung um Erlaubnis gefragt werden. Ausnahmen sind Straßenfotografien und Bilder von Personen der Öffentlichkeit (z. B. Politiker/innen). Die Interessen der abgebildeten Personen dürfen keinesfalls verletzt werden, das heißt, es darf keine Bloßstellung oder missverständliche Deutungen geben. Dasselbe gilt für die Bildunterschriften. Fast alle Online-Plattformen geben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, dass man für hochgeladene Bilder der Urheber bzw. die Urheberin bleibt, die Nutzungsrechte aber auf den Betreiber übergehen, solange das Konto aktiv ist. Creative Commons Creative Commons (CC) ist eine im Jahr 2001 gegründete gemeinnützige Organisation, die sechs Standardlizenzen entwickelt hat, um Urheberinnen und Urhebern eine einfaBei der Publikation von selbst erstellten Produkten sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. Das Urheberrecht Jede Person, die ein literarisches oder künstlerisches Werk schafft, ist dessen Urheberin oder Urheber und hat das alleinige Recht, dieses zu vermarkten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten und zu verleihen. Wenn man also ein Bild aus dem Internet, einen Screenshot aus einem Computerspiel, eine Sequenz aus einem Film, seine Lieblingsmusik oder eine Figur aus einem Comic für sein eigenes Produkt verwenden möchte, muss man den Urheber oder die Urheberin um Erlaubnis fragen. Wenn diese Person schon verstorben ist, gehen die Rechte auf die Erbinnen und Erben über. Das heißt, auch ältere Werke sind nicht immer frei zu verwenden. Nach österreichischem Recht erlischt das Urheberrecht prinzipiell 70 Jahre nach dem Tod einer Urheberin bzw. eines Urhebers. Man kann aber auch dann nicht davon ausgehen, dass keine andere Person oder kein Unternehmen das Verwertungsrecht für das Werk übertragen bekommen hat, wodurch die ganze Angelegenheit kompliziert wird. Das ist zum Beispiel bei Buchautorinnen und -autoren der Fall, die das Verwertungsrecht an ihrem Werk an einen Verlag übertragen. Medienspezifik bei der Erstellung von eigenen medialen Produkten der politischen Artikulation beachten (Plakate, Social Media, Demonstrationsbanner etc.) Diese Teilkompetenz zählt zur politischen Methodenkompetenz. Aus demokratiepolitischer Sicht sind die vielfältigen Möglichkeiten, ein eigenes Medienprodukt zu erschaffen und damit aktiv am öffentlichen politischen Leben teilzunehmen, sehr positiv zu werten. Die verschiedenen Formate bieten dabei unterschiedliche Möglichkeiten: Politische Essays in Blogs oder Ähnlichem ermöglichen eine detaillierte Auseinandersetzung mit einem Thema. Für eine dynamischere, aber meist aufwendigere Darstellung bieten sich Audio- und Videobeiträge an. Diese können auch als Podcasts mit mehreren Episoden veröffentlicht werden. Infografiken eignen sich gut zur Visualisierung komplexer Daten und Zusammenhänge, während sich z.B. Memes als Kurzformate für politische Kurzstatements eignen. Ein eigenes politisches Medienprodukt erstellen – so gehst du vor: − Recherchiere das Thema zunächst gründlich (s. Kapitel 5.6). − Strukturiere den Inhalt, beleuchte Pro- und Contra-Argumente und formuliere deine Hauptbotschaft aus. − Entscheide dich für ein Format, das du nutzen möchtest. − Beachte rechtliche Vorgaben wie Urheberrecht, Verwertungsrecht bzw. Nutzungsrecht und Personenrechte. − Setze dein Statement textlich, auditiv und/oder visuell um. − Wenn du ein digitales Produkt veröffentlichst, mache dich zuvor mit den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der benutzten Plattform vertraut. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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