85 Ferdinand Hanusch als Staatssekretär für soziale Fürsorge (1919) Nur soziale Einsicht und soziale Gerechtigkeit können diesen Staat begründen und ihn zu einer Heimstätte glücklicher Menschen machen. M2: Aus: Göhring/Pellar: Ferdinand Hanusch, 2003, S. 190. Seit 1922 müssen auch Lehrlinge für ihren Einsatz in den Betrieben finanziell entschädigt werden. Besonders das Bundesland Wien bekam unter der sozialdemokratischen Regierung eine Vorreiterrolle in der Sozialpolitik, zum Beispiel beim Bau von Gemeindewohnungen. M3: Unbekannt: Reumann-Hof in Wien. Fotografie, 2010 Nach dem Zweiten Weltkrieg Die Nachkriegszeit war geprägt vom Wiederaufbau des Landes und der Schaffung eines umfassenden sozialen Sicherheitssystems für alle Österreicher/innen. In der Zweiten Republik erfolgte der eigentliche Ausbau des modernen österreichischen Sozialstaats, wie wir ihn heute kennen. Es kam nun wieder zu einer Reihe neuer Reformen und Gesetze, zum Beispiel dem Arbeiterkammergesetz (1945) und dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (1955). Die Sozialpartnerschaft (s. S. 50) wurde ein zentrales Element, um zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und den Interessen des Staates zu vermitteln. Kompromisse und Verhandlungen sollten an die Stelle von Streiks und Arbeitskämpfen treten. Bis heute gilt dieses System als wesentlicher Grundstein für politische und wirtschaftliche Stabilität und sozialen Frieden in Österreich. Nach wie vor werden wichtige sozialpolitische Entscheidungen unter Einbindung der Sozialpartner (Arbeiter-, Wirtschafts-, Landwirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund) getroffen. Anfänge im 19. Jahrhundert Die Herausbildung des österreichischen Sozialstaats begann bereits in der Zeit der Habsburgermonarchie. Durch die stetig zunehmende Industrialisierung und das rasche Wachstum der städtischen Arbeiter/innenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jh. stiegen die Forderungen nach sozialer Absicherung und dem Schutz der Arbeiter/innen in den Fabriken. Es entstand der Begriff der „sozialen Frage“, die ein Augenmerk auf die schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden Menschen legte. Zu dieser Zeit gab es keine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit, keinen Anspruch auf Urlaub oder Krankenstand sowie kein Recht auf Schutz am Arbeitsplatz. Der Staat erkannte zunehmend seine Verantwortung, die sozialen Verhältnisse zu verbessern, und es kam zu ersten Reformen. So wurde 1885 zum Beispiel der 11-Stunden-Tag eingeführt. Ab 1867 wurden erstmals freie Gewerkschaften gegründet. Das Krankenversicherungsgesetz von 1888 führte erstmals eine Pflichtversicherung für Arbeiter/innen ein. Nach dem Ersten Weltkrieg Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie machte der österreichische Sozialstaat große Fortschritte. Die neu gegründete Republik sah sich mit massiver Armut, Arbeitslosigkeit und sozialen Spannungen konfrontiert. Unter dem starken Einfluss der sozialdemokratischen Bewegung wurden bedeutende Maßnahmen ergriffen, um die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Besonders der sozialdemokratische Reformer Ferdinand Hanusch und die Arbeiter/innenbewegung spielten dabei eine zentrale Rolle. Zwischen 1918 und 1920, während der großen Koalition aus Sozialdemokraten und Christlichsozialen, wurden die Arbeitslosenunterstützung, die Sonn-/Feiertagsruhe und der Achtstundenarbeitstag eingeführt. Arbeiter/innen und Angestellte hatten erstmals Anspruch auf Urlaub. Das Nachtarbeitsverbot für Frauen und Jugendliche wurde festgelegt und ihre Arbeitszeit auf 44 Wochenstunden beschränkt. Darüber hinaus wurde durch das Betriebsrätegesetz die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen in den Unternehmen ermöglicht. 1920 wurde schließlich die Arbeiterkammer gegründet und die Arbeitslosenversicherung wurde eingeführt. Meilensteine des österreichischen Sozialstaats Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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