98 2.2 Die Vereinten Nationen Die Vereinten Nationen (UNO/UN) Die UNO als Nachfolgerorganisation des Völkerbunds (s. Alles Geschichte! 7, S. 14) wurde 1945 gegründet. Sie sollte helfen, den internationalen Zusammenhalt zu fördern und Frieden auf der Welt zu sichern oder diesen notfalls auch wiederherzustellen. Der UNO zugrunde liegt die UN–Charta, ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem die Menschenrechte fest verankert sind. Heute sind 193 Staaten ordentliche Mitglieder der Vereinten Nationen. Darunter befinden sich auch Staaten, die aktuell in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt sind oder keinem westlichen Demokratieverständnis folgen. Einmal im Jahr (September) treffen sich alle Mitgliedstaaten, um Fragen der internationalen Sicherheit zu besprechen. Darüber hinaus finden auch Dringlichkeitssitzungen statt. Organe der UNO Hauptorgane der UNO sind die Generalversammlung mit ihren 193 Mitgliedstaaten, das Sekretariat mit dem UN-Generalsekretär (aktuell: António Guterres), der UN-Sicherheitsrat mit seinen fünf ständigen Mitgliedern USA, GB, China, Russland und Frankreich, der Wirtschafts- und Sozialrat und der Internationale Gerichtshof. Zahlreiche weitere Nebenorgane und Sonderorganisationen widmen sich verschiedensten Themen, z. B. die UNHCR (Kommissar für Flüchtlinge), die UNICEF (Kinderhilfswerk), der IWF (Währungsfonds), die WHO (Weltgesundheitsbehörde) etc. Der Hauptsitz der UNO befindet sich in New York, weitere Sitze sind in Wien, Genf und Nairobi. Präambel der UN-Charta Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, • künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, • Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können, • den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern, und für diese Zwecke • Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, • unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, • Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und • internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern […] M2: Online auf: https://unric.org/de/charta/ (21.4.2026). Generalsekretär / Generalsekretärin (Sekretariat) SICHERHEITSRAT fünf ständige Mitglieder (Vetorecht) China, Russland, Frankreich, Großbritannien, USA zehn nichtständige Mitglieder (für zwei Jahre gewählt) Generalversammlung 193 Mitglieder jährlich eine Tagung wählt nichtständige Mitglieder FRIEDENSTRUPPEN (Blauhelme) INTERNATIONALER GERICHTSHOF (Den Haag) WIRTSCHAFTS- UND SOZIALRAT Zentrales Organ für wirtschaftliche und soziale Fragen sowie für Entwicklungsfragen UN-SONDERORGANISATIONEN (Auswahl) Internationaler Währungsfond (IWF) Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank, IBDR) Erziehungs-, Wissenschafts- und Kulturorganisationen (UNESCO) Weltgesundheitsorganisation (WHO) STÄNDIGE UN-HILFSORGANISATIONEN (Auswahl) Kinderhilfswerk (UNICEF) Umweltprogramm (UNEP) Welthandelskonferenz (UNCTAD) Hoher Kommissar für Flüchtlinge (UNHCR) M1: Organe und Aufbau der UNO Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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