Zeitbilder 2, Schulbuch

110 L Die Ordnung der Gesellschaft im Mittelalter M1 Lehensvergaben (Sachsenspiegel, entstanden um 1230, aufgezeichnet in der Dresdner Bilderhandschrift, Buchmalerei um 1350) Gesellschaftsordnung Im Mittelalter lebten die meisten Menschen in einer festen Ordnung, die sich nicht änderte: Ein Bauernsohn durfte üblicherweise nicht in den Ritterstand aufsteigen. Ein Ritterfräulein konnte aber auch nicht Bäuerin werden. Nur Fürsten und Bischöfe hatten höchste Staatsämter. Die Kirche rechtfertigte diese Ordnung als gottgegeben. Sie durfte daher nicht geändert werden. Heute dagegen können die meisten Menschen, Männer wie Frauen, ihr Leben großteils selbst bestimmen: zB Ausbildung, Berufswahl, Wohnort, Lebensweise. Stände Die Gesellschaftsordnung im Mittelalter ging von drei Ständen aus: Geistliche, Adelige und Bauern, die jeweils bestimmte Aufgaben erfüllten. Die Adeligen sollten herrschen, kämpfen, beschützen und verwalten, aber keine körperliche Arbeit leisten. Die körperliche Arbeit übernahmen die Bäuerinnen und Bauern. Die Geistlichen, die aber oft selbst eher schlecht ausgebildet waren, sollten für die Menschen beten und sie im Christentum unterrichten. Im Laufe der Zeit lockerte sich die strenge Trennung der Stände. Sozialer Aufstieg war aber meist nur in Städten möglich. Vereinzelt stiegen aber auch Bauern zu niedrigen Adeligen (= Ritter) auf. Häufiger sanken niedrige Adelige in den Bauernstand ab oder wurden zu Stadtbürgern. Stadtbürger Ab dem 12. Jh. nahm die Zahl der Städte zu, also stieg auch die Zahl der Stadtbürger, Kaufleute und Handwerker. Sie wurden zu einer wichtigen Bevölkerungsgruppe neben den drei bisherigen Ständen (S. 81). M2 Lehensordnung (Rekonstruktionszeichnung) M3 Der Schwabenspiegel Q „Wir suhn den herren dar umbe dienen, daz si uns beschirmen. unde beschirment si uns nit, so sin wir in nit dienestes schuldig na rehte.“ (nach: F. Lassberg, Der Schwabenspiegel nach einer Handschrift aus dem Jahr 1287) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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