25 2.1 — Die strittige Frage Kompetenzaufbau Argumentieren und Appellieren Die strittige Frage Leserbrief, Erörterung, Kommentar, offener Brief, Meinungsrede und Empfehlung sind argumentative bzw. argumentativ-appellative Textsorten. Im Mittelpunkt all dieser Textsorten steht ein Problem (Wie sollen wir mit dem Klimawandel umgehen?), ein vieldiskutiertes Thema (Soll man Fleisch essen?), eine Streitfrage (Sollen Noten abgeschafft werden?), ein Dilemma (Wohlstand oder Umweltschutz?). Im Mittelpunkt steht also eine strittige Frage. In einer strittigen Frage können allerdings mehrere Streitpunkte stecken. Achten Sie darauf, dass Sie die strittige Frage möglichst exakt formulieren. Ungenauigkeiten können dazu führen, dass Sie zu einem Punkt argumentieren, um den es so nicht geht. Ein Beispiel: Der Gastkommentar „Rote Ampeln sollten nur noch für die Autos gelten“ nennt sein Anliegen bereits im Titel. Im Untertitel fragt der Verfasser: „Wieso müssen Fußgänger und Radfahrer sich Autoverkehr unterordnen?“ (https://www.diepresse.com/1479801/rote-ampeln-sollten-nur-noch-fuer-die-autos-gelten; 08.04.2025) Auf den ersten Blick könnte man also meinen, der Verfasser tritt dafür ein, dass sich Fußgänger/ innen und Radfahrer/innen nicht an die Verkehrsregeln halten sollen. Das ist aber nicht richtig. Der Verfasser möchte, dass das Gesetz (die Straßenverkehrsordnung, StVO) in der Weise geändert wird, dass Ampeln nur für den Autoverkehr gültig sein sollen, nicht aber für andere Verkehrsteilnehmer/innen (so wie ja auch ein Einbahnschild oder Linksabbiegeverbot für Fußgänger/innen nicht bindend ist). Die strittige Frage lautet also: „Soll die StVO in der Weise geändert werden, dass Verkehrsampeln (und damit das Rotlicht) für Fußgänger und Radfahrer nicht verpflichtend sind?“ Kurz gefasst, die strittige Frage lautet nicht: „Sollen wir bei Rot (wenn es der Verkehr erlaubt) über die Ampel gehen?“, sondern: „Sollen wir bei Rot über die Ampel gehen dürfen?“ Lesen Sie den folgenden Text, zusammengestellt aus mehreren Medienberichten: 2 2.1 – Viele Menschen bewundern Models für ihren makellosen Körper. Ungesunde Diäten, Essstörungen und selbst Schönheitsoperationen schon bei 13-Jährigen sind oft Folgen dieser Bewunderung. Übersehen wird, dass bei Modelfotos meist Bildbearbeitung im Spiel ist. Die Frauenministerin will dagegen ein so genanntes Bildbearbeitungsgesetz durchsetzen. Geplant ist die Kennzeichnung von bearbeiteten Bildern mittels Ampelfarbpunkten am Bildrand: von Grün (z. B. wegretuschierte Schatten) über Gelb bis Rot (z. B. deutlich veränderte Proportionen). Von dieser Kennzeichnungspflicht wird von Seiten des Ministeriums eine Bewusstseinsbildung sowohl der Konsumenten als auch der Verantwortlichen in den Medien erwartet. Laut Medienberichten lehnt der Werberat eine gesetzliche Verpflichtung ab, könnte sich aber eine freiwillige Selbstverpflichtung vorstellen. „Idealisierte Bilder, die wir täglich durch Werbung und Medien konsumieren, prägen unseren Alltag und unsere Wertvorstellungen“, so die Frauensprecherin der Grünen. Sie will das Vorhaben unterstützen. Dass sich der Werberat gegen ein gesetzliches Verbot ausspricht, quittiert die grüne Nationalratsabgeordnete mit Verweis auf den Umgang mit sexistischer Werbung: „Selbstverpflichtung allein bringt wenig. Das sieht man schon anhand der vielen Beschwerden über geschlechterdiskriminierende Werbung“, so die Abgeordnete abschließend. quelle: Diverse Medienberichte aus APA, Standard, Presse, Heute vom 04. 01. 2012 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 Nennen Sie Streitpunkte, die in dem Thema des oben stehenden Textes stecken. Formulieren Sie die strittige Frage. Nennen Sie einen Streitpunkt, der für Sie eine wichtige Rolle bei diesem Thema spielt. Ü1 Ü2 Ü3 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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