global 8. Geographie und Wirtschaftskunde, Schülerbuch

78 Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Das Ziel eines Raumordnungskonzeptes ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden einer Region. Das bedeutet, dass eine Zersiedelung von ländlichen Gebieten vermieden werden soll. Dabei muss ökologische, aber auch ökonomische Effizienz angestrebt werden. Einerseits gilt es, landwirtschaftliche Flächen vor massiver Verbauung zu schützen und Erholungsräume zu erhalten, andererseits zB durch eine verdichtete Siedlungsstruktur die Infrastrukturkosten gering zu halten. Je nach Region kann ein solches Konzept unterschiedlich ausfallen: Ein alpines Tal unterscheidet sich stark von einem urbanen Zentrum. Deswegen gilt es, topografische, naturraumgebende sowie strukturelle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der Flächenwidmungsplan – Festlegung von Widmungsarten Um dies gewährleisten zu können, wird parallel zum Örtlichen Entwicklungskonzept ein Flächenwidmungsplan vom Gemeinderat ausgearbeitet. Dieser Plan gilt als verpflichtender Bestandteil der Verordnung zum Örtlichen Raumordnungsprogramm. Eine Übereinstimmung und Überprüfbarkeit beider Teile muss vorliegen. Der Plan setzt fest, wie einzelne Flächen genutzt werden sollen. Es erfolgt eine Festlegung der Widmungsarten. Neben den Widmungen werden auch Kenntlichmachungen vorgenommen. Dabei handelt es sich um Festlegungen von Bundes- und Landesbehörden. Diese umfassen zB Bundes- und Landesstraßen, aber auch Nutzungsbeschränkungen wie denkmalgeschützte Objekte, Naturschutzgebiete oder Sicherheitszonen, die auf Bundes- und Landesgesetzen aufbauen. Dazu gehören auch besondere Bereiche, in denen mit potenziell hohen Gefährdungen zu rechnen ist, wie zB durch Lawinen oder Hochwasser. Verfahren und Widmungsarten Erstellt wird der Flächenwidmungsplan durch die Gemeinde mit Hilfe einer Ortsplanerin oder eines Ortsplaners, während die Genehmigung zur Erlassung und Änderung des Planes vom zuständigen Amt der Landesregierung ausgeht. Die Landesregierung kann allerdings nicht anstelle der Gemeinde Flächenwidmungen festlegen oder eine Gemeinde dazu veranlassen, auf einer bestimmten Fläche eine bestimmte Widmung vorzunehmen. Es gibt drei verschiedene Widmungsarten, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Grundsätzlich unterscheidet man aber zwischen: 1. Bauland: Wie der Name bereits sagt, darf im Bauland gebaut werden. Dabei untergliedert es sich in weitere Widmungsarten, wie zB Wohngebiet, Kerngebiet, Industriegebiet etc. 2. Grünland: Während auch in diese Kategorie unterschiedliche weitere Widmungsarten fallen, dürfen grundsätzlich nur Bauwerke gebaut werden, die für eine spezielle Nutzung unbedingt notwendig sind (wie zB für die Landwirtschaft). Ausgenommen sind bestimmte Bauwerke, wie zB Bauwerke zur Energieversorgung oder Denkmäler. 3. Verkehrsfläche: Sind Verkehrsflächen im Flächenwidmungsplan nicht näher bestimmt, gelten sie als öffentliche Verkehrsflächen. Sie können aber auch als private Verkehrsflächen festgelegt und in ihrer Verwendung eingeschränkt werden. Wie im Grünland dürfen auf Verkehrsflächen nur Gebäude errichtet werden, die für die Nutzung der Verkehrsfläche notwendig sind. Bebauungsplan Auf Basis des Flächenwidmungsplanes wird ein Bebauungsplan erstellt, der anzeigt, wie in den jeweiligen Flächen, die als Bauland gewidmet wurden, gebaut werden darf. Für Niederösterreich liegt allerdings nur für rund die Hälfte sämtlicher im Bauland liegenden Grundstücke ein Bebauungsplan vor. Dort, wo keiner verordnet ist, gelten wiederum andere Regeln. Anders verhält sich dies in Wien, wo es ausschließlich einen Bebauungsplan, aber keinen Flächenwidmungsplan gibt. Ein Bebauungsplan von Niederösterreich enthält folgende Informationen, die in der Legende näher erläutert werden: • Informationen zur Bauweise • Bebauungshöhe und höchstzulässige Gebäudehöhe • Bebauungsdichte und Geschoßflächenzahl Diese Informationen werden in Kreisen dargestellt und durch zwei parallele Linien unterteilt. M1 Legende zu M2 Kompetenzorientierte Lernziele Ziele, Gestaltungsspielräume und Auswirkungen der Raumordnung erklären allgemeine Ziele der österreichischen Raumordnung erkennen und verstehen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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