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34 Themenbereich 8 Durch die Asylpolitik der EU soll jedem Drittstaatsangehörigen, der in einem der Mitgliedstaaten internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status gewährt und die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (non-refoulement/ push back) sichergestellt werden. Zu diesem Zweck bemüht sich die EU um die Ausarbeitung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems. Rechtsgrundlage: 1. Artikel 67 Absatz 2, Artikel 78 und Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) 2. Artikel 18 der Charta der Grundrechte der EU Ziele: Die EU strebt die Entwicklung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status gewährt wird, sowie die Sicherstellung der Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung an. Diese Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und dem dazugehörigen Protokoll vom 31.1.1967 im Einklang stehen. Weder im AEUV noch in der Charta der Grundrechte der EU werden die Begriffe Asyl und Flüchtling definiert, aber beide verweisen ausdrücklich auf das Genfer Abkommen und sein Protokoll. (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/151/ asylpolitik, abgerufen am 23. 5. 2022) M2 Die Ziele der Asylpolitik der EU Europäische Union: Anzahl der erstmaligen Asylbewerber* in den Mitgliedstaaten1 2 im Jahr 2021 Deutschland EU-27 Spanien Frankreich Italien Österreich Niederlande Griechenland Belgien Zypern Bulgarien Schweden Rumänien Polen Slowenien Litauen Kroatien Irland Dänemark 534 975 148 235 Finnland Luxemburg Portugal Malta Tschechien Lettland Slowakei Estland Ungarn 0 50 000 100 000 150 000 103 810 62 065 43 905 36 750 24 830 22 660 19 605 13 260 10 890 10 180 9 065 6 240 5 220 3 905 2 730 2 615 2 015 1 365 1 360 1 350 1 200 1 060 580 330 75 40 200 000 250 000 300 000 350 000 400 000 450 000 500 000 550 000 600 000 Anzahl der Asylbewerber Weitere Informationen: Europa; 2021 Quelle: Eurostat @ Statista 2022 M3 Asylwerber in der EU 2021 (https://de.statista.com/statistik/ daten/studie/459422/umfrage/asylbewerber-in-den-laendern-der-eu/, ec.europa.eu/eurostat, abgerufen am 6. 6. 2022) Flüchtlinge aus der Ukraine brauchen „blaue Karte“ für Arbeitsmarkt Um in Österreich künftig arbeiten zu gehen, benötigen ukrainische Flüchtlinge eine blaue Aufenthaltskarte für Vertriebene und eine Beschäftigungsbewilligung. Derzeit sind vor allem Frauen und Kinder auf der Flucht. Zuständig für die Aufenthaltskarte ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Die blaue Karte soll dann direkt aus der Staatsdruckerei per Post zugestellt werden. „Alle beteiligten Stellen arbeiten bereits intensiv daran, dass dieser Prozess möglichst rasch abläuft“, hieß es vom Arbeitsmarktservice (AMS) auf APA-Anfrage. Sobald die blaue Karte vorliege, könne eine Vormerkung beim AMS zur Unterstützung erfolgen. „Für die Aufnahme einer Beschäftigung braucht es dann noch eine Beschäftigungsbewilligung. Auch dies wird aber aufgrund der besonderen Situation sehr rasch gehen“, erklärte das AMS. Ukrainische Flüchtlinge erhalten wegen des Kriegs temporär vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das hat Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) vergangenen Freitag klargestellt. Allerdings muss der Arbeitgeber beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung einholen. Wie viele Menschen im heurigen Jahr aus der Ukraine nach Österreich flüchten werden und auch auf den Arbeitsmarkt wollen, kann laut Arbeitsmarktservice „aktuell noch nicht seriös geschätzt werden“. Laut EU-Massenzustromrichtlinie haben die geflüchteten Kinder aus der Ukraine auch Zugang zum Bildungssystem. Man gehe auch hier davon aus, dass sich „alle staatlichen und privaten Stellen rasch und unbürokratisch bemühen werden, damit die Erziehungsberechtigten einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können“, so das AMS. Die Caritas kümmert sich derzeit um viele Flüchtlinge. „Vorwiegend Frauen und Kinder kommen momentan aus der Ukraine bei uns an, oft traumatisiert von der Flucht. Neben Zugang zu Arbeit, Schule, Kinderbetreuung und rechtlicher Beratung brauchen sie auch psychologische Betreuung und Zeit, um hier anzukommen“, schreibt die Caritas auf Twitter. Das AMS bittet Menschen aus der Ukraine bei Beratungsgesprächen darum, eine Person zur Übersetzung und die blaue Aufenthaltskarte mitzunehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMS, die Ukrainisch oder Russisch sprechen, werden auch für Übersetzungstätigkeiten bzw. in der Folge für die Erstbetreuung in Wien eingesetzt. Das AMS hat auch eigene Informationen für ukrainische Flüchtlinge auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch online gestellt. (https://kurier.at/wirtschaft/fluechtlinge-aus-der-ukraine-brauchen-blaue-karte-fuer-arbeitsmarkt/401937109, 14. 3. 2022, gekürzt, abgerufen am 23. 5. 2022) M4 Voller Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge aus der Ukraine Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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