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76 Politische Gestaltung von Räumen untersuchen 42 Raumplanung in einer österreichischen Gemeinde Zu den Aufgaben einer Gemeinde gehört die örtliche Raumplanung. Sie hat im Bereich der Raumnutzung und Flächen- widmung die Verantwortung, die Zukunft der Gemeinde und somit des Lebensraumes der Bevölkerung zu gestalten. 1 Nennen Sie die wesentlichen Funktionen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (M1, M2). 2 Sie haben als Gemeinderätin oder Gemeinderat die Aufgabe, das Entwicklungskonzept vorzustellen. Erläutern Sie M4 mithilfe von M3. " { 3 Bewerten Sie die Zukunftsfähigkeit des räumlichen Entwicklungskonzeptes von Damüls in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht. } Der Flächenwidmungsplan definiert die Nutzungsart des Grundstücks. Die Widmung eines Grundstücks ist nach dem örtlichen Flächenwidmungsplan zwingend und vom Grundstückseigentümer einzuhalten. Flächenwidmung ist Teil des Raumordnungsrecht, das in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. In diesen ist in Grundsätzen festgelegt, wie die Aufteilung der Nutzungsarten von Grundstücken zu erfolgen hat. Es ist sozusagen ein „Rahmenprogramm“, das durch die Flächenwidmungspläne konkretisiert wird. Die Flächenwidmung fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Flächenwidmungspläne liegen in der Gemeinde öffentlich auf und können von jedermann eingesehen werden. (http://www.liegenschaftsvertrag.at/grundstuck/flachenwidmung/flachenwidmungsplan/, abgerufen am 14. 2. 2016) M1 Flächenwidmungsplan Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen. Ein Bebauungsplan basiert auf dem Flächenwidmungsplan und ergeht als Verordnung der Gemeinde. In diesem wird festgelegt, wie jedes Grundstück im Bauland bebaut werden darf. Insbesondere werden die zulässigen Bauweisen, Bauhöhen und Baulinien sowie Verlauf und Breite der Verkehrsflächen festgeschrieben. (http://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan_(Österreich), abgerufen am 14. 2. 2016) M2 Bebauungsplan M3 Grundsätze der Siedlungsentwicklung – Damüls soll ein führendes Schidorf mit einem auf die naturräumlichen Gegebenheiten angepassten Sommertourismus sein. Die Erhaltung des Dorfcharakters mit einem intakten Gemeinschaftsleben ist wichtig. – Langfristige Sicherung der Flächen für den Schibetrieb. Absolute Zurückhaltung beim Bau von Gästebetten im Schigebiet. – Das derzeitige Gästebettenangebot (ca. 1700 Betten – ohne Zusatzbetten) soll in Damüls in den nächsten 10 Jahren auf 2 500 Gästebetten (ohne Zusatzbetten) vorrangig für zweisaisonale Gästebetten aufgestockt werden – bessere Auslastung der Fremdenverkehrsinfrastruktur. – Die Siedlungsentwicklung soll grundsätzlich innerhalb der gewidmeten Bauflächen und im Bereich bestehender Siedlungsschwerpunkte erfolgen; kleinräumige Bauflächenabrundungen sind möglich. – Die Entwicklung eines kleinen orts- und landschaftsbildlich angepassten Weilers im Bereich Uga mit Schwerpunkt touristische Beherbergung – infrastrukturell ganzjährig erschlossenes Gebiet. – Kleinflächige landschaftsbildlich angepasste Bebauung im Bereich bestehender kleiner Häusergruppen (Weiler) nur im begründeten Fall (Erhaltung Streusiedlungscharakter, uneingeschränkte Erhaltung des Schigebietscharakters, Landschaftsbild, infrastrukturell erschlossen, geschlossene Weilerstruktur, keine Bebauung nach außen usw.) möglich. – Erhaltung des Streusiedlungscharakters – keine weiteren neuen Bebauungen im Bereich der Streusiedlungsgebiete in landschaftsbildlich intakten und touristisch genutzten Gebieten – Uga, Hasenbühl, Ober- und Unterdamüls. – Das Ortsbild soll so erhalten und gestaltet werden, dass seine Eigenart für die Einheimischen und die Gäste so ansprechend wie möglich erlebbar ist. Ortsbildlich ist besonders auf das Ensemble Kirche – Kirchdorf Rücksicht zu nehmen. Die Festlegung von Richtlinien für die Baugestaltung (Bebauungsplan, Baugrundlagenbestimmung) wird angestrebt. – Der Ferienwohnbestand soll nicht ausgeweitet werden. Grundsätzlich keine weiteren Ferienwohnwidmungen. – Die Landwirtschaft als Landschaftspfleger und Erzeuger hochwertiger Lebensmittel ist in großem Umfang zu erhalten. – Die naturnahe Kulturlandschaft ist als Grundvoraussetzung einer qualitätsorientierten Gesamtentwicklung von Damüls zu erhalten, zu pflegen und vor Schäden zu bewahren. – Zukunftsorientierte Lösungen des Parkplatzproblems (Parkplätze für Dauergäste, Tagesgäste, Busse) sind auszuarbeiten und umzusetzen. (http://www.damuels.at/media/13640/2011 %2005 %2016_REK %202 %20BERICHT %20- %20SIEDLUNG_2009-2011_Damüls.pdf, abgerufen am 14. 2. 2016) Themenbereich 21 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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