Alles Geschichte! 8, Schulbuch

17 Die Zielsetzungen der Alliierten Kommission für Österreich, 4. Juli 1945 a) Die Einhaltung der Bedingungen der Erklärung über die Niederlage Deutschlands, die am 5. Juni 1945 in Berlin unterzeichnet wurde, in Oesterreich zu sichern; b) Die Trennung Oesterreichs von Deutschland zu verwirklichen; c) So bald als möglich eine oesterreichische Zentralverwaltung zu errichten; d) Die Errichtung einer frei gewählten oesterreichischen Regierung vorzubereiten; e) In der Zwischenzeit die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwaltung Oesterreichs in hinreichender Weise sicherzustellen. M3: Verosta (Hg.): Die internationale Stellung Österreichs, 1947, S. 66–71. Vergrößerte politische Handlungsfreiheit Im Zweiten Alliierten Kontrollabkommen vom 28. Juni 1946 bekamen das im November 1945 neu gewählte Parlament und die Regierung einen größeren politischen Handlungsspielraum: Gesetze, mit Ausnahme von Verfassungsgesetzen, traten nach einer Einspruchsfrist durch die Alliierten automatisch nach 31 Tagen in Kraft und die Regierung konnte Verträge mit einzelnen Alliierten (bilateral) abschließen und diplomatische Beziehungen zu in den Vereinten Nationen vertretenen Staaten aufnehmen. Die Parteien bemühten sich trotz ihrer politischen Gegensätze, gemeinsam die Wiederherstellung Österreichs als souveräner Staat zu erreichen. Doch die Verhandlungen, die 1946 begonnen hatten, brachten durch den einsetzenden Kalten Krieg zunächst keinen Erfolg (s. Alles Geschichte! 7, S. 108–111). 1954 wurde begonnen, über eine Neutralität Österreichs nach Schweizer Vorbild zu verhandeln. Der Staatsvertrag Bei Verhandlungen in Moskau Mitte April 1955 konnte die österreichische Delegation die sowjetische Seite überzeugen, dass Österreich seine immerwährende Neutralität erst als souveräner Staat deklarieren könne. Somit wurde am 15. Mai 1955 in Wien im Schloss Belvedere der Staatsvertrag unterzeichnet. M4: Johann und Fritz Basch: Die Vier im Jeep reichen sich die Hände. Fotografie, 1955 Der Staatsvertrag beinhaltete: • die Wiederherstellung eines souveränen Staates • ein Anschlussverbot an Deutschland • die Beibehaltung des NS-Verbotsgesetzes • den Schutz der in Österreich lebenden Volksgruppen der Kroaten und Slowenen • Reparationszahlungen Österreichs an die UdSSR Die Neutralität selbst ist nicht im Staatsvertrag enthalten. Die Mitverantwortung Österreichs für den Nationalsozialismus und den Krieg wurde nach Protest des österreichischen Außenministers Leopold Figl in letzter Sekunde aus der Einleitung des Vertrags gestrichen. Um die Ratifikation abzuschließen, mussten alle Staatsoberhäupter der Signaturstaaten den Vertrag bis 27. Juli 1955 unterschreiben und die Urkunden in Moskau hinterlegen. Das Gesetz der immerwährenden Neutralität Ab dem 27. Juli 1955 begann die 90-tägige Frist für den Abzug der alliierten Soldaten aus Österreich. Mit dem erfolgten Abzug der Besatzungsmächte konnte der österreichische Nationalrat am 26. Oktober 1955 das Bundesverfassungsgesetz der immerwährenden Neutralität beschließen. Damit verbunden war, dass Österreich „keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen“ werde. Im Jahr darauf wurden zum Gedenken am 26. Oktober Nationalfeiern als „Tag der Fahne“ abgehalten. 1965 wurde der 26. Oktober zum Nationalfeiertag erklärt und zwei Jahre darauf zum staatlichen Feiertag. Jetzt bist du dran: 1. Informiere dich in Bezug zu M1 auf der Seite des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (www.doew.at) über die Lebensgeschichte einer Person, die im Widerstand tätig war. 2. Interpretiere die Wirkung von M2 auf die westlichen Alliierten. 3. Beurteile, ob M3 Anhaltspunkte für den langen Widerstand der UdSSR gegen die Souveränität Österreichs liefert. 4. Die Besatzungszeit war auch von Bildpropaganda geprägt. Diskutiere, inwieweit M4 der Realität des Jahres 1955 entsprach. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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