Alles Geschichte! 8, Schulbuch

22 2.5 Die Außenpolitik Österreichs in der Ära des Ost-West-Konflikts der letzte Schritt der Umsetzung und der Streit wurde vor der UNO als beigelegt erklärt. Der Weg zur Autonomie war seit Ende der 1950er-Jahre von terroristischen Anschlägen überschattet, deren Urheberschaft in den meisten Fällen bis heute nicht aufgeklärt werden konnte. Sie forderten etwa 35 Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Fernand de Varennes, Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen im UN-Menschenrechtsrat (2022) Die Streitbeilegung Südtirol vor 30 Jahren ist ein gutes Beispiel dafür, wie es zwei Regierungen – Italien und Österreich – gelungen ist, Spannungen und Konflikte friedlich über jahrelange Verhandlungen und einen Prozess des Dialogs auszuräumen. […] Der Erfolg der Südtiroler Autonomie […] soll ein leuchtendes Beispiel sein und mit der internationalen Gemeinschaft geteilt werden. Denn heute stehen wir weltweit vor noch mehr Herausforderungen bezüglich Frieden und Stabilität als vor 30 Jahren […]. M2: Online auf: https://autonomie.provinz.bz.it (10.8.2024). Aufnahme des neutralen Österreichs in die UNO Am 2. Juli 1947 stellte Österreich erstmals einen Antrag auf Aufnahme in die Vereinten Nationen (UNO), welcher von der UdSSR allerdings mit Verweis auf Österreichs unklaren Status blockiert wurde. Österreich erhielt zunächst nur einen Beobachtersitz im Hauptquartier in New York und wurde in UN-Sonderorganisationen aufgenommen. Am 14. Dezember 1955 wurde Österreich als 70. Vollmitglied und als erster neutraler Staat in die UNO aufgenommen. Kapitel VII der UN-Charta sieht innerhalb der kollektiven Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrates einen militärischen Einsatz der Mitglieder vor. Doch da die Staaten im UN-Sicherheitsrat keine Einwände gegen den Beitritt des neutralen Österreichs hatten, ging man in Österreich davon aus, dass die Pflichten aus der Neutralität Vorrang vor jenen der Solidarität hatten. Der erste Friedenseinsatz österreichischer Sanitäter bei einer UN-Operation war in Österreich von einer Debatte um die rechtliche Grundlage begleitet. Die Lösung brachte ein Zusatz zur Bundesverfassung 1965, der es Österreich ermöglicht, Truppen für Maßnahmen der Friedenssicherung und der humanitären Hilfe ins Ausland zu entsenden. Österreich beteiligte sich seit 1960 mit rund 90 000 Personen in über 50 Friedens- und Hilfseinsätzen im Ausland, u.a. im Kongo (1960–1963), in Zypern (seit 1974) und am Golan (1974–2013). Österreich erhielt mit Inkrafttreten des Staatsvertrags am 27. Juli 1955 seine Souveränität zurück und wurde damit auch außenpolitisch voll handlungsfähig. Am 26. Oktober 1955 wurde Österreich ein neutraler Staat. Außenpolitisch brachte sich Österreich während der Ära des Ost-WestKonflikts aktiv in die Weltpolitik ein. Die „Südtirolfrage“ Nach dem Krieg stellte Österreich Ansprüche auf die Rückgabe des deutschsprachigen Südtirols, die von den Siegermächten abgelehnt wurde. Auf britische Initiative wurde aber am 5. September 1946 zwischen Italien und Österreich in Paris ein Abkommen unterzeichnet, welches der deutschsprachigen Bevölkerung in Südtirol die Gleichstellung ihrer Sprache und eine autonome Gesetzgebung garantierte. Die Autonomie von Südtirol trat 1948 erstmals in Kraft, wurde aber nicht umgesetzt. Nach 1955 begann Österreich, sich außenpolitisch verstärkt für Südtirol einzusetzen, und unterstützte die 30 000 Südtiroler/innen, die bei einer Kundgebung auf Schloss Sigmundskron 1957 die Umsetzung der Autonomie forderten. M1: Schlagzeilen am 20. Oktober 1960 zur Südtirol-Debatte in der UN-Sonderkommission. Fotografie, 1960 1960 und 1961 brachte der österreichische Außenminister Bruno Kreisky die „Südtirolfrage“ in die UN-Vollversammlung ein. Die verabschiedete UN-Resolution forderte Österreich und Italien auf, die Verhandlungen über Südtirols Autonomie fortzuführen. 1961 wurde in Italien eine parlamentarische Kommission eingesetzt, die an einem Durchführungsplan für die Umsetzung der Autonomie arbeitete. 1969 wurde dieser Plan vom Südtiroler Landtag und vom italienischen und österreichischen Parlament angenommen. 1972 trat das zweite Autonomiestatut in Kraft. 1992 erfolgte mit der Änderung der italienischen Verfassung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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