25 Bewaffneter Konflikt an Österreichs Grenze Am 28. Juni 1991 kam es zu einem Bundesheer-Einsatz an der Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Slowenien. Drei Tage zuvor hatten sich Slowenien und Kroatien von Jugoslawien unabhängig erklärt. Am 27. Juni setzten die Kämpfe zwischen der jugoslawischen Volksarmee (JVA) und der slowenischen Territorialverteidigung ein. Da die Kampfhandlungen bis zur österreichischen Grenze reichten und auch Luftfahrzeuge der JVA Österreichs Luftraum verletzten, wurden bis zum 31. Juli insgesamt etwa 7 700 Soldaten zur Grenz- und Luftraumsicherung eingesetzt. Der Weg über EFTA, EWG und EG zur EU Österreich erhielt 1951 Beobachterstatus beim 1949 gegründeten Europarat, dem ersten politischen Zusammenschluss europäischer Länder in Straßburg (s. S. 54). Damit hatte es Rederecht in der Vollversammlung, aber kein Stimmrecht. Im April 1956 trat Österreich dem Europarat bei und unterzeichnete 1957 auch die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats von 1950 – die Ratifizierung erfolgte 1958. Ein Beitritt zur 1958 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) kam aufgrund der NATO-Mitgliedschaft der Gründungsstaaten für die neutralen Staaten Europas nicht in Frage. Großbritannien, das die Idee einer europäischen Freihandelszone begrüßte, aber seine wirtschaftspolitische Handlungsfreiheit nicht einschränken wollte, bildete daraufhin mit Dänemark, Norwegen, Portugal, Schweden, der Schweiz und Österreich 1960 die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Im Gegensatz zur EWG strebte die EFTA nur einen wirtschaftlichen Zusammenschluss in begrenzten Bereichen an und keinen langfristig politischen (s. S. 56). In weiterer Folge bemühte sich Österreich auch um ein Übereinkommen mit der EWG, welches zunächst vom EWG-Mitglied Italien aufgrund der „Südtirolfrage“ blockiert wurde (s. S. 22). Nach Klärung dieses Konflikts schloss die aus den drei ursprünglichen Gemeinschaften (s. S. 56) entstandene Europäische Gemeinschaft (EG) 1972 ein Freihandelsabkommen mit Österreich ab. In der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre kam es zu einer Neuausrichtung der Europapolitik Österreichs. Während Gorbatschows Amtszeit als Regierungschef fiel auch der Widerstand der UdSSR gegen einen Beitritt Österreichs zur EWG/EG. Antrag der österreichischen Bundesregierung auf Mitgliedschaft Österreichs in der EG (1989) Österreich geht bei der Stellung dieses Antrages von der Wahrung seines international anerkannten Status der immerwährenden Neutralität, die auf dem Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 beruht, sowie davon aus, dass es auch als Mitglied der Europäischen Gemeinschaften aufgrund des Beitrittsvertrages in der Lage sein wird, die ihm aus seinem Statuts als immerwährend neutraler Staat erfließenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und seine Neutralitätspolitik als spezifischen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa fortzusetzen. M4: Vytiska: Österreichs Weg in die EU, 2020, S. 62. Drei Problembereiche bedurften noch einer Klärung: die Vereinbarkeit mit der Neutralität, der Transit und die Landwirtschaft. Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde aus der EG die Europäische Union und mit dieser begannen am 1. Februar 1993 die tatsächlichen Beitrittsverhandlungen. Am 1. März 1994 konnte die österreichische Verhandlungsdelegation unter Außenminister Alois Mock nach einer 103-stündigen Marathonsitzung die erfolgreiche Beendigung der Verhandlungen verkünden. Bei der Volksabstimmung am 12. Juni 1994 stimmten fast zwei Drittel der Bevölkerung Österreichs für den Beitritt zur EU. Am 24. Juni wurde auf Korfu die Beitrittsurkunde unterzeichnet. Seit 1. Jänner 1995 ist Österreich Vollmitglied der Europäischen Union. Partnerschaft für den Frieden mit der NATO 1995 unterzeichnete Österreich einen Partnership-for-Peace(PfP)-Rahmenvertrag mit der NATO, der eine militärische und zivile Zusammenarbeit Österreichs, der NATO und anderer PfP-Teilnehmer bei friedenserhaltenden und humanitären Operationen, in Katastrophenfällen sowie bei Such- und Rettungsmissionen ermöglicht. Mit dem Truppenaufenthaltsgesetz im Jahr 2001 wurden der Aufenthalt partnerschaftlicher Truppenteile für die im PfP-Vertrag ausgeführten Missionen und Übungen des ÖBH mit fremden Truppen sowie die Durchquerung des österreichischen Staatsgebietes ermöglicht. Jetzt bist du dran: 1. Der Abbau des Grenzzauns zu Ungarn begann am 2. Mai 1989. Der Abbau der Grenzhindernisse (M1) rief kein großes Echo in der Öffentlichkeit hervor. Erst am 27. Juni wurde der Zaun medienwirksam von den Außenministern Österreichs und Ungarns, Alois Mock und Gyula Horn, durchgeschnitten (M2). Vergleiche M1 und M2 auf ihre Medienwirksamkeit. 2. Arbeite anhand von M3 die Einstellung der österreichischen Bevölkerung zur Grenzöffnung heraus. 3. Diskutiere anhand von M4, welche Bedeutung die Betonung der Neutralität für Österreich hat. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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