Alles Geschichte! 8, Schulbuch

28 2.8 Österreich als Teil der Europäischen Union Mit dem EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 hat sich für Österreich und seine Bürgerinnen und Bürger viel geändert. Das Land wurde Teil der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, der Schilling wurde 1999 für Finanztransaktionen und mit 1. Jänner 2002 auch als Bargeld vom Euro abgelöst. Durch die EU-Erweiterung 2004 wurden die Nachbarländer Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn ebenfalls Mitglieder der EU. Damit grenzt Österreich mit Ausnahme der Schweiz und Liechtensteins nur noch an EU-Länder. Auszug aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats unter dem Vorsitz Griechenlands in Korfu (1994) Das österreichische Volk hat bereits den Wunsch seiner Regierung bestätigt, an diesem einzigartigen Unternehmen mitzuwirken, bei dem unabhängige und souveräne Staaten frei entscheiden, einen Teil der eigenen Kompetenzen unter Respektierung von Geschichte, Kultur und Traditionen jedes einzelnen Landes gemeinsam wahrzunehmen. […] Die neuen Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, in diesem Rahmen sowohl auf die Tagespolitik als auch auf die langfristigen strategischen Grundsatzentscheidungen Einfluß zu nehmen. […] Der Europäische Rat betont seinerseits, daß Offenheit und Subsidiarität wichtige Konzepte sind, die weiterentwickelt werden müssen. Die Union muß mit der Unterstützung der Bürger aufgebaut werden. M1: Online auf: https://www.europarl.europa.eu/ (21.08.2024, alte RS). Änderungen durch den EU-Beitritt Durch den EU-Beitritt ist auch ein Teil der Legislative auf das EU-Parlament übergegangen. Das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission beschließen den EU-Haushalt sowie in bestimmten Bereichen die Gesetze. Als Mitglied der EU ist Österreich in die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene eingebunden und in allen europäischen Institutionen vertreten. Der Bundeskanzler ist ein Mitglied des Europäischen Rates und 20 Abgeordnete vertreten die Interessen Österreichs im EU-Parlament. Im Rat wird Österreich durch den/die jeweils zuständige/n Bundesminister/in vertreten. Österreich benennt zudem ein Mitglied der Europäischen Kommission (s. S. 58). Transitverkehr Bei den Beitrittsverhandlungen war der von den EU-Ländern verursachte LKW-Transitverkehr zwischen Deutschland und Italien ein wichtiges Thema, vor allem für das betroffene Tirol. Die österreichischen Verhandler/innen wollten daher den Transit durch Tirol begrenzen. Die getroffene Ausnahmeregelung lief 2003 aus, ohne dass eine ständige Einigung erzielt wurde. Das Thema Transit führt nach wie vor zu Spannungen mit dem EU-Nachbarn Italien. 2024 strebte Italien wegen der getroffenen Maßnahmen zur Einschränkung des Transits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich an. Die EU-Kommission rügte in einer Stellungnahme die Einschränkung als Verstoß gegen den freien Warenverkehr, verwies aber auf eine bilaterale Einigung zwischen Österreich und Italien. Italien zog daraufhin mit einer Klage vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). M2: Blockade der Brennerautobahn am 7. Oktober 1995, um gegen den befürchteten Anstieg des Transits zu protestieren. Fotografie, 1995 Wirtschaft Der EU-Binnenmarkt mit 27 Staaten und etwa 450 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern ist der größte gemeinsame Markt der Welt. Die Vorteile des gemeinsamen Marktes sind der freie Warenverkehr, der freie Personenverkehr, der freie Dienstleistungsverkehr und der freie Kapitalverkehr (siehe S. 57). Durch den EU-Binnenmarkt wurde die österreichische Exportquote von 33,6 % (1995) auf 55,9 % (2021) erhöht. Es gibt in Österreich etwa 63 100 Exportbetriebe, die meisten sind Klein- und Mittelbetriebe. Durch den Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der EU wurden die Kosten für Exportunternehmen gesenkt. Auch ausländische Unternehmen investierten vermehrt in Österreich. Seit dem EUBeitritt sind die Investitionen ausländischer Unternehmen in Österreich auf das Fünffache gestiegen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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