Alles Geschichte! 8, Schulbuch

31 vielen anderen Staaten als immerwährend neutraler Staat anerkannt worden war. Wir ersehen daraus[,] daß die genannten ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates schon bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages mit der Republik Österreich vom 15. Mai 1955 von der Vereinbarkeit der dauernden Neutralität mit der Mitgliedschaft der Vereinten Nationen überzeugt waren, […]. M3: Verdroß: Die immerwährende Neutralität Österreichs, 1977, S. 59 (alte RS). Die Phase der Expansion Von 1970 bis Mitte der 1980er-Jahren war die Neutralität der Eckpfeiler der österreichischen Außenpolitik, die von einer aktiven Rolle Österreichs in der Weltpolitik geprägt war. Der Publizist Paul Lendvai interviewt den österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky (1980) Lendvai: Ist nun die österreichische Neutralität auch im Westen als etwas Positives überall akzeptiert, oder eher etwas, das man als Erzwungenes hinnehmen muß? Kreisky: Nein – unsere Neutralität wird im höchsten Maße anerkannt. […] Unsere Neutralität hat sich sehr autonom entwickelt. Wir haben auf Grund dieser immerwährenden Neutralität heute eine beachtliche Stellung in der Welt. Wir sind infolge unserer Neutralität nicht dem Mißtrauen ausgesetzt, mit dem viele Staaten zu kämpfen haben. Wir werden bei vielen Dingen eingesetzt, weil wir neutral sind. Ich kann mir also nicht vorstellen, daß, wenn Wien nicht die Hauptstadt eines neutralen Staates wäre, es zum de facto UNO-Sitz geworden wäre. M4: Aus: Europäische Rundschau, 1980/2, S. 22–23 (alte RS). Die Phase der Reorientierung Zwischen etwa 1985 und 2005 wandte sich Österreich der EG bzw. EU zu. Die Neutralität wurde durch einen Zusatz im Bundesverfassungsgesetz (Artikel 23j B-VG) für die Mitgliedschaft angepasst und dadurch in ihrer Reichweite eingeschränkt. Erich Reiter, Beauftragter für strategische Studien im Bundesministerium für Landesverteidigung (2005) Durch die Satzung der Vereinten Nationen ist die Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen gegen andere Staaten grundsätzlich untersagt. Neutralität bietet daher keinen grundsätzlichen rechtlichen Schutz. Durch die europäische Integration und die wirtschaftliche Globalisierung ist die staatliche Souveränität nur mehr sehr eingeschränkt gegeben. M5: Hauser: Österreichs Sicherheitspolitik zwischen Neutralität und Solidarität (I). Online auf: https://www.bmlv.gv.at (8.4.2025). Die Phase der Stagnation (Stillstand) Seitdem hielt Österreich zwar formal an der Neutralität fest, die aktive Neutralitätspolitik trat allerdings in den innen- und außenpolitischen Hintergrund. Eine Umfrage aus dem Jahr 2024 zeigt eine prinzipielle Zustimmung von 74 % zur Neutralität, unterscheidet aber in den Einzelheiten. M6: APA: Ergebnisse einer Umfrage aus dem Jahr 2024 zur Neutralität (Quelle: Unique Research/Pragmaticus). Diagramm, 2024 Jetzt bist du dran: 1. Stelle zunächst fest, ob es sich bei M1 bis M6 jeweils um eine Quelle oder eine Darstellung handelt. 2. Vergleiche unter Zuhilfenahme der Anleitung die Sichtweisen der Darstellungen mit dem jeweiligen historischen Umfeld. 3. Fasse zusammen, wie sich die Darstellungen der Neutralität im Laufe der Zeit geändert haben. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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