Alles Geschichte! 8, Schulbuch

32 3 Das politische und rechtliche System Österreichs 3.1 Von der Großen Koalition zur neuen Normalität im Nationalrat Wusstest du, dass … … Parteien in Österreich nur dann in der Mandatsverteilung berücksichtigt werden, wenn sie zumindest 4 % der Stimmen erreichen? … im Jänner 2024 insgesamt 1312 politische Parteien in Österreich verzeichnet waren? … in Belgien im Jahr 2024 insgesamt 12 Parteien im Parlament vertreten waren? … die höchste Wahlbeteiligung in Österreich mit 96,78 % bei der Nationalratswahl 1949 verzeichnet wurde? … die Wahlbeteiligung in Österreich mit zunehmender Parteienvielfalt abnimmt? … es in Österreich zwischen 1929 und 1982 eine Wahlpflicht bei der Bundespräsidentenwahl gab? Kommentar zu einem Polizeibericht zur Tätigkeit von politischen Vereinen (1899) „Mit Rücksicht auf die dauernde Wirksamkeit dieser Organisation, welche durch ein Comitee und durch periodisch wiederkehrende Versammlungen ihre Zwekke zu erreichen sucht, ist die Tätigkeit derselben wohl als eine Vereinstätigkeit aufzufassen.“ Der zuständige Sachbearbeiter strich aber diesen Kommentar mit der bemerkenswerten Feststellung: „Dürfte wohl in erster Linie für die socialdemokratische Parteiorganisation Geltung finden – hätte aber besser wegzubleiben, da in der Anfrage des Ministeriums nicht gelegen und es sich nicht empfehlen dürfte, eine Frage, welcher seit einer Reihe von Jahren aus dem Wege gegangen wird, wieder aufzurollen.“ M2: Rumpler/Urbanitsch (Hg.): Die Habsburger-Monarchie 1848–1918, Band VIII, 1. Teil, S. 206–207. Die während der Monarchie gegründeten Parteien arbeiteten nach dem Ersten Weltkrieg in der Ersten Republik weiter. Obwohl die Existenz und Vielfalt von Parteien ein wesentlicher Bestandteil einer Demokratie ist, wurde die rechtliche Grundlage in Österreich erst mit dem Parteiengesetz von 1975 geschaffen und 2012 ausgebaut. Die Entstehung von Massenparteien in der k.u.k. Monarchie In der k.u.k. Monarchie legte das Gesetz über das Vereinsrecht vom 15. November 1867 die Grundlagen für die Bildung von politischen Vereinen. Die Freiheiten dieser Vereine waren zunächst stark beschränkt: Sie durften nur in einem regionalen Wirkungskreis tätig werden, Frauen war die Mitgliedschaft untersagt und die gesetzliche Grundlage konnte bei nicht näher definierten inneren Unruhen zeitlich begrenzt aufgehoben werden. Gegen Ende des 19. Jh. gründeten sich politische Frauenvereine, indem sie sich unparteiisch gaben und auf diese Weise das Verbot im Vereinsrecht umgingen. 1975 1977 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200 1300 1400 Anzahl Parteiengründung pro Jahr Parteien insgesamt pro Jahr M1: Anstieg der Parteienzahl 1975–2025 in Österreich. Liniendiagramm, 2025 (Quelle: Parteienregister BMI) Die politischen Vereine nahmen sich als Parteien wahr und bezeichneten sich auch so. Nachdem die neu gegründeten Vereine zu Massenvereinigungen angewachsen waren und sich überregional ausgeweitet hatten, wurde das politische Vereinswesen liberalisiert. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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