Alles Geschichte! 8, Schulbuch

33 ÖVP und SPÖ als „Staatsparteien“ Auch die Neugründungen der österreichischen Parteien SPÖ und ÖVP geschahen zunächst im rechtsfreien Raum, da im April 1945 Österreich als Staat noch nicht wiederhergestellt war. Die politischen Parteien KPÖ, SPÖ und ÖVP konnten nach Genehmigung durch die Besatzungsmächte politisch agieren. Die FPÖ wurde 1956 nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes von 1951 gegründet. Zwischen den Jahren 1945 und 1966 war die österreichische Politik von der Zusammenarbeit zwischen der ÖVP und der SPÖ geprägt. Aufgrund ihrer Regierungskoalitionen wurden ÖVP und SPÖ Staatsparteien genannt (s. S. 20). Die KPÖ schied 1959 aus dem Nationalrat aus und der Stimmanteil der FPÖ lag nach Anfangserfolgen unter 10 %. Auch nach Beendigung der Zusammenarbeit von ÖVP und SPÖ 1966 und dem Beginn der Alleinregierungen konnten sich die beiden Parteien auf ihre traditionellen Gruppen von Stammwählern und -wählerinnen stützen. Dieser Trend hielt bis Mitte der 1980er-Jahre auch auf Landes- und Gemeindeebene an. Aus dem Arbeitsübereinkommen der Regierung Gorbach (ÖVP) und Pittermann (SPÖ) (1963) 4a) Über Regierungsvorlagen soll in der Regel ein einstimmiger Beschluß der beiden Koalitionsparteien in materieller und formeller Hinsicht erzielt werden. ÖVP und SPÖ verpflichten sich, ihren Abgeordneten zu empfehlen, daß diese Vorlagen im Nationalrat gemeinsam vertreten werden, soferne sie nicht von beiden Parteien einvernehmlich für die Behandlung im Nationalrat freigegeben werden. Die gleiche Vorgangsweise gilt über Verlangen einer Partei für Beharrungsbeschlüsse des Nationalrates. M3: Rauchensteiner: Die Zwei. Die Große Koalition in Österreich 1945–1966, 1987, S. 552 (alte RS). Die Ausweitung der Parteienlandschaft heute Mit dem Parteiengesetz von 1975 wurde die Gründung von Parteien erleichtert. Zur Gründung einer Partei wird nach dem Parteiengesetz von 2012 die Satzung beim Bundesminister für Inneres hinterlegt und auch im Internet veröffentlicht. Die Satzung muss die Organe der Partei, eine Mitgliederversammlung und ein Aufsichtsorgan, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Gliederung der Partei und das Verfahren zur freiwilligen Auflösung der Partei enthalten. Von den über 1300 verzeichneten Parteien in Österreich treten etwa 10 % bei Wahlen in Gemeinden, Ländern oder im Bund an. Seit 1986 sind die Grünen nahezu durchgehend (mit Ausnahme von 2017 bis 2019) im Nationalrat vertreten, seit 2013 auch die NEOS. Weitere Kleinparteien vergrößerten für wenige Gesetzgebungsperioden die Parteienlandschaft im Nationalrat, sind aber mittlerweile wieder ausgeschieden. Der Anteil der Wechselwähler/innen hat in den letzten Jahren zugenommen, Parteien können sich heute weniger auf Stammwählergruppen verlassen als früher. Die Zeit der zwei Großparteien ÖVP und SPÖ scheint in Österreich beendet zu sein. Die Anzahl der im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien ist dennoch geringer als in vielen anderen europäischen Staaten. Die österreichische Journalistin Renate Kromp zur „neuen Normalität“ im Nationalrat (2024) Das Parlament von Malta ist sehr über sichtlich [sic]. Zwei Parteien – Sozialdemokraten und National-Konservative – besetzen die 79 Sitze. Es regiert die linke Partit Laburista. Im Folketing [=Parlament] Dänemarks sitzen 15 Gruppierungen und fünf Fraktionslose. In der Regierung sitzen drei Parteien, sie wird von weiteren drei Parteien und einem fraktionslosen Abgeordneten gestützt. Malta liegt im Demokratieindex auf Platz 36 und gilt als „defizitäre Demokratie“, Dänemark auf Platz 1. M4: Kromp: Die neue Normalität im Parlament, in: News, 20.6.2024. Jetzt bist du dran: 1. Ermittle aus M1 und dem Autorentext Gründe für den Anstieg der Parteienzahl in Österreich. 2. Beurteile anhand von M2, ob das Parteiengesetz von 1975 die Transparenz und Demokratisierung des politischen Systems in Österreich förderte. 3. Diskutiere anhand von M3, ob Absprachen zwischen Koalitionspartnern zu einer Schwächung des Parlamentarismus führen. 4. Bewerte anhand von M4, ob die Anzahl der im Parlament vertretenen Parteien ein Qualitätsmerkmal für eine Demokratie darstellt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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