36 3.3 Der Bundesstaat Österreich als parlamentarische Republik Der Bundesstaat Österreich bildet sich aus neun selbstständigen Bundesländern. In einem Bundesstaat sind die staatlichen Funktionen und Aufgaben zwischen Bund und Ländern aufgeteilt (= föderale Struktur). Daher haben Bund und Länder eine eigene Gesetzgebung und eine eigene Verwaltung. Die Landtage der Bundesländer Die Landesgesetzgebung und die Kontrolle der Landesregierung sind Aufgaben der Landtage. Die Landtage werden in den Bundesländern alle 5 Jahre gewählt, nur in Oberösterreich alle 6 Jahre. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesverfassung und in manchen Bereichen die alleinige Gesetzgebung, z.B. im Baurecht, in der Raumordnung, im Natur- und Landschaftsschutz, im Fremdenverkehrs- und Veranstaltungswesen oder im Kindergarten- und Hortwesen. Daher sind manche Bereiche unterschiedlich geregelt. Die Bundesländer haben auch eine eigene Finanzwirtschaft. Die Landesregierungen Die Landtage wählen als Verwaltung des Landes die Landesregierungen (Landeshauptleute und Landesräte) und bestimmen ihre Vertreter/innen im Bundesrat. Da die Stadt Wien sowohl eine Gemeinde als auch ein Bundesland ist, ist der Wiener Bürgermeister oder die Wiener Bürgermeisterin gleichzeitig der Landeshauptmann/ die Landeshauptfrau und die Mitglieder des Gemeinderats bilden auch den Landtag. Alle Landesverfassungen, mit Ausnahme von Vorarlberg, gaben ursprünglich eine Proporzregierung vor. Das bedeutet, dass die stimmenstärksten Parteien gemäß ihrem Stimmenanteil in der Landesregierung vertreten sein müssen, wodurch keine freie Koalitionsbildung möglich ist. Diese Bestimmung wurde in den Bundesländern bis auf Ober- und Niederösterreich nach und nach abgeschafft. Wien geht einen Sonderweg, hier besetzen die Regierungsparteien die Posten der Amtsführenden Stadträte und die Opposition die Posten der Stadträte ohne Ressort. Die Bundesländer üben über die informelle (im B-VG nicht angeführte) Landeshauptleutekonferenz Einfluss auf die Verwaltung des Bundes aus. Durch den Bundesrat sind sie auch in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes eingebunden (s. S. 39). Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (ab 16 Jahren) wählen alle 5 (6) Jahre (K, OÖ, T) (W, NÖ, ST) bilden bilden wählt bilden kontrolliert Parlament wählen alle 5 (6) Jahre (OÖ) wählen alle 5 Jahre wählen alle 6 Jahre Landtag beschließt die Landesgesetze Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer im Parlament Nationalrat beschließt die Bundesgesetze Bundesregierung verwaltet den Staat Regierungschef/in: Bundeskanzler/in Parteien Gemeinderat beschließt die Gemeindegesetze Bürgermeister/in Landeshauptfrau/ Landeshauptmann Bundespräsident/in Staatsoberhaupt der Republik Österreich GEMEINDEEBENE LANDESEBENE BUNDESEBENE Parteien Parteien entsendet M1: Überblick über das politische System in Österreich Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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