Alles Geschichte! 8, Schulbuch

38 Die wichtigsten Aufgabenbereiche umfassen die oberste Befehlsgewalt des Heeres, die Ernennung des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung, die Abberufung der Regierung, die Auflösung des Nationalrats auf Vorschlag der Bundesregierung, die Vertretung Österreichs in der internationalen Staatenwelt und die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesbeschlüssen. In Ausnahmesituationen, wie bei Naturkatastrophen oder Krieg, hat der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin besondere Rechte, um mit Notverordnungen Gesetze ändern und Maßnahmen anordnen zu können. Die Bundesregierung Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin und der Vizekanzler/die Vizekanzlerin bilden mit den Bundesministern und -ministerinnen die Bundesregierung. In Österreich wird nach Nationalratswahlen meist die mandatsstärkste Fraktion im NR vom Bundespräsidenten/von der Bundespräsidentin mit der Regierungsbildung betraut. Die Bundesregierung legt bei Amtsantritt ein Regierungsprogramm vor. Die Umsetzung dieses Programms erfordert oft auch Gesetzesänderungen oder den Beschluss neuer Gesetze. Gesetzesentwürfe der Bundesregierung müssen im Parlament von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt werden. Um das zu erreichen, können im Nationalrat Regierungskoalitionen zwischen zwei oder mehreren Parteien eingegangen werden. In Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen kann herausgefunden werden, mit wem eine Koalition möglich ist. Einigen sich Parteien auf ein gemeinsames Regierungsprogramm, halten sie die politischen Ziele, die Vorhaben und auch die Aufteilung der einzelnen Ressorts in einem Koalitionsvertrag fest. Nationalratsklubs, die nicht Teil der Bundesregierung sind, werden als Opposition bezeichnet. Koalition Eine Regierungskoalition ist ein zeitlich begrenztes Bündnis politischer Parteien, politischer Gruppierungen und Parlamentsklubs, um eine stabile Regierung zu ermöglichen, wenn ein Klub allein nicht die absolute Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat stellen kann. Hat eine Bundesregierung genug Stimmen, um die Mehrheit im Nationalrat zu stellen, ist das Eingehen einer Koalition nicht notwendig. Alleinregierung ist eine Regierung, bei der eine Partei oder ein Klub die absolute Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat stellt. Scheitern die Koalitionsverhandlungen, kann die Regierung mitunter auch eine Minderheitsregierung bilden. Bei der Minderheitsregierung hat die Regierungspartei keine eigene Mehrheit im Parlament. Sie ist beim Beschluss von Gesetzen davon abhängig, dass andere Fraktionen oder Parteien sie in ihrem Vorhaben unterstützen. In besonderen Fällen ist im Bundes-Verfassungsgesetz die Bildung einer Beamtenregierung oder Expertenregierung vorgesehen. Beamtenregierung ist eine vom Bundespräsidenten oder von der Bundespräsidentin eingesetzte Übergangsregierung, wenn die Bundesregierung aus dem Amt scheidet. Sie besteht hauptsächlich aus Expertinnen und Experten verschiedener Bereiche und nicht aus Politikern und Politikerinnen. M4: Mandatsverteilungen im Nationalrat seit 1945. Liniendiagramm (Quelle: Österreichisches Parlament). Von 1945 bis 1971 wurden 165 Mandate vergeben, seitdem 183. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 1945 1949 1953 1956 1959 1962 1966 1970 1971 1975 1979 1983 1986 1990 1994 1995 1999 2002 2006 2008 2013 2017 2019 2024 Sitze BZÖ Liberales Forum Team Stronach KPÖ SPÖ Jetzt – Liste Pilz ÖVP Grüne Neos FPÖ (1949 – 53 VdU) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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