Alles Geschichte! 8, Schulbuch

39 Wird vom Bundesrat kein Einspruch innerhalb der AchtWochen-Frist erhoben, wird der Gesetzesbeschluss an die Bundespräsidentenkanzlei übermittelt. Die weiteren Verfahrensschritte sind die Beurkundung durch den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin und die Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler sowie die Kundmachung im Bundesgesetzblatt, womit das Gesetz Gültigkeit erlangt. Die Bundesgesetzgebung Der Großteil der vom Nationalrat beschlossenen Gesetze geht auf Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zurück. Diese ergeben sich aus dem Regierungsprogramm, durch europäische oder internationale Vorgaben (EU-Recht) oder durch eine notwendige Reform von Gesetzen. Da die Abgeordneten der Regierungsparteien in der Regel nach den Parteivorgaben abstimmen, legt am Ende die Regierung die Gesetze fest. Bevor ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Nationalrat eingebracht wird, haben verschiedene Institutionen (z.B. Kammern) die Möglichkeit einer Begutachtung. Die Schritte bis zu einem Gesetz Der erste Schritt ist der Gesetzesantrag. Dieser wird (z. B. als Initiativantrag von Abgeordneten, als Regierungsvorlage, aufgrund eines Volksbegehrens oder als Gesetzesantrag des Bundesrats) im Nationalrat eingebracht. Im Nationalrat findet daraufhin die erste Lesung im Plenum statt und der Gesetzesvorschlag wird dem zuständigen Ausschuss des Nationalrats zugewiesen. Im Ausschuss wird über den Gesetzesvorschlag unter Einbeziehung von Expert/innenmeinungen beraten und gegebenenfalls werden Abänderungsanträge vorbereitet. Im Anschluss erstattet der Ausschuss einen Bericht an den Nationalrat, bei dem er die Annahme oder Ablehnung des Gesetzesvorschlags empfiehlt. Es folgen die zweite und dritte Lesung, in der wieder Änderungsanträge eingebracht werden können. Wird nach der dritten Lesung ein Gesetz mit einfacher Mehrheit angenommen, ist es beschlossen. Die meisten Gesetzesvorschläge fallen unter das Mitwirkungsrecht des Bundesrats. Nach Annahme eines Gesetzesbeschlusses durch den Nationalrat wird er an den Bundesrat übermittelt und dem zuständigen Ausschuss des Bundesrats zugewiesen. Es folgt eine Debatte im Plenum, die mit einer Abstimmung endet. Vetorecht des Bundesrats Der Bundesrat hat bei manchen Gesetzen ein absolutes Vetorecht. Wird ein solches Gesetz vom Bundesrat abgelehnt, kommt es nicht zustande. Bei den meisten Gesetzesbeschlüssen hat der Bundesrat ein aufschiebendes Vetorecht. Wird ein solches Gesetz vom Bundesrat abgelehnt, wird ein begründeter Einspruch des Bundesrats an den Nationalrat übermittelt. Dieser muss diesen Einspruch behandeln. In der Folge wird der ursprüngliche Gesetzesbeschluss vom Nationalrat wiederholt (Beharrungsbeschluss) oder geändert. Der geänderte Gesetzesbeschluss wird wieder an den Bundesrat übermittelt. M5: Entstehung eines Bundesgesetzes Gesetzesanträge Regierungsvorlage Mitglieder des Nationalrats Mitglieder des Bundesrats Volksbegehren 1. Lesung im Nationalrat Beratung über den Inhalt 3. Lesung im Nationalrat Abstimmung Bundesrat Bundeskanzler/in lässt das Gesetz veröffentlichen Fachausschuss überarbeitet die Vorlage holt Stellungnahmen der Betroffenen ein 2. Lesung im Nationalrat Diskussion zum Inhalt Einspruch zurück zum Nationalrat („Beharrungsbeschluss oder Änderung“) kein Einspruch Bundespräsident/in unterschreibt das Gesetz Jetzt bist du dran: 1. Arbeite aus M1 die Unterschiede zwischen der Organisation der Bundes- und der Landesebene heraus. 2. Diskutiere anhand M2, wie stark die föderale (bundesstaatliche) Struktur in Österreich ausgeprägt ist. 3. Analysiere mit Hilfe der Statistik des Parlaments (https://www.parlament.gv.at/recherchieren/statistiken/ personen-statistiken/entw_frauen/NR) die Entwicklung des Frauenanteils im Nationalrat. 4. Erarbeite anhand von M4, in welchen Zeitspannen eine Alleinregierung möglich war. 5. Recherchiere, in welchen Fällen der Bundesrat ein absolutes Vetorecht hat. 6. Erörtere anhand des Autorentextes und M5 die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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