Alles Geschichte! 8, Schulbuch

40 KOMPETENZTRAINING 3.4 Sich an politischen Prozessen verantwortungsbewusst beteiligen: Instrumente der direkten Demokratie • Am 5. November 1978 über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf (50,5 % stimmten dagegen; Wahlbeteiligung: 62,6 %) • Am 12. Juni 1994 über die Mitgliedschaft Österreichs in der EU (66,5 % stimmten dafür; Wahlbeteiligung: 81,6 %) M1: Werbekampagne „Jugend für Europa“ vor der EU-Volksabstimmung am Heldenplatz in Wien. Fotografie, 1. Juni 1994 Das Volksbegehren Mittels eines Volksbegehrens können Bürger/innen einen Gesetzesvorschlag zur Behandlung im Nationalrat einbringen. Ablauf eines Volksbegehrens im Überblick: • Anmeldung und Registrierung des Volksbegehrens im Bundesministerium für Inneres • Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“) • Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens • Sammlung von Unterschriften („Eintragungsverfahren“) • Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat Verantwortungsbewusste politische Beteiligung Die Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. An politischen Prozessen teilzuhaben, bedeutet nicht nur, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, die österreichische Bundesverfassung sieht auch andere Instrumente der direkten Demokratie vor: die Volksabstimmung, das Volksbegehren und die Volksbefragung. Die Instrumente der direkten Demokratie nutzen – so gehst du vor: − Informiere dich über das Anliegen der Volksabstimmung/der Volksbefragung/des Volksbegehrens aus unterschiedlichen Quellen, um dir eine fundierte Meinung zu bilden. − Versuche, bei deinem Meinungsbildungsprozess die verschiedenen Perspektiven zu verstehen und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Positionen einzuschätzen. Ein offener und respektvoller Meinungsaustausch kann dabei helfen, die unterschiedlichen Standpunkte zu verstehen. − Informiere dich über die rechtlichen und organisatorischen Bedingungen, um ein Anliegen zu unterstützen oder selbst einzubringen. Direkte und indirekte Demokratie In der repräsentativen Demokratie wählt das Volk Vertreter/innen, um durch diese indirekt an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Es gibt aber auch Instrumente der direkten Demokratie, mit denen die Bevölkerung auf direktem Weg Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen kann. In Österreich gibt es drei dieser Instrumente: Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren. Die Volksabstimmung Eine Volksabstimmung kann auf Bundesebene zum einen auf Beschluss des Nationalrats abgehalten werden. Gegenstand einer Volksabstimmung kann jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrats vor der Beurkundung sein. Zwingend in der Bundesverfassung vorgeschrieben ist eine Volksabstimmung bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung (s. S. 35) und wenn der Bundespräsident/die Bundespräsidentin auf Verlangen der Bundesversammlung (= Nationalrat und Bundesrat) abgesetzt werden soll. An Volksabstimmungen auf Bundesebene dürfen alle österreichischen Staatsbürger/innen ab 16 Jahren teilnehmen. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist rechtlich bindend und muss durchgesetzt werden. Bisher wurden in Österreich nur zwei Volksabstimmungen auf Bundesebene durchgeführt: Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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