Alles Geschichte! 8, Schulbuch

42 3.5 Wahlen in Österreich Österreich ist eine parlamentarische Demokratie. Die Bürger/innen wählen Vertreter/innen, die im Nationalrat und in den Landtagen Gesetze beschließen. Damit sind Wahlen in jeder Demokratie nicht nur die Grundpfeiler des politischen Systems, sondern entscheiden über die Politik der nächsten Gesetzgebungsperiode bzw. Amtszeit. Der deutsche Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte zu Wahlen und Demokratie (2017) Politik ist organisierter Machtkampf. Am Wahltag entscheiden die Wählerinnen und Wähler in demokratischen Verfassungsstaaten über die zukünftige Machtverteilung. Am Wahlsonntag stellen sie für einige Stunden den Souverän [= Inhaber der Staatsgewalt] dar. Sie bestimmen die Gewählten, die ihre Macht jedoch nur auf Zeit erhalten. M1: Korte: Wahlen in Deutschland, 2017, S. 9. Das Wahlrecht In Österreich gilt das allgemeine, freie, geheime, gleiche, persönliche und unmittelbare Wahlrecht. Die Wahl darf nicht unter Zwang erfolgen und die Wahlberechtigten müssen die Möglichkeit haben, die Wahl geheim durchzuführen, damit die persönliche Wahlentscheidung nicht nachvollziehbar ist. Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine gleichberechtigte Stimme und damit den gleichen politischen Einfluss. Das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden, mit der Ausnahme, dass sich körper- oder sinnesbeeinträchtigte Menschen bei der Stimmabgabe in der Wahlbehörde von einer selbst bestimmten Person helfen lassen dürfen. Das Wahlalter Alle österreichischen Staatsbürger/innen haben nach der Erreichung des Wahlalters grundsätzlich das Recht, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Das Wahlalter liegt für das aktive Wahlrecht bei 16 Jahren. Um in den Nationalrat, Landtag, Gemeinderat oder ins Europäische Parlament gewählt werden zu können, muss man 18 Jahre alt sein, für das Amt der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten 35 Jahre. Wahlkarten und Briefwahl Am Wahltag gibt man seine Stimme grundsätzlich im Wahlsprengel des Hauptwohnsitzes ab. Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert sein wird, den Hauptwohnsitz im Ausland hat oder aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, kann eine Wahlkarte beantragen und zuhause ausfüllen. Die ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens bis zum Ende des Wahltags in einem Wahllokal abgegeben werden oder postalisch in der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, gleich beim Abholen einer Wahlkarte zu wählen. Damit ist sichergestellt, dass die Stimme jedenfalls rechtzeitig abgegeben wird. Der Stimmzettel Eine Stimme ist gültig, wenn der Wähler/innenwille eindeutig erkennbar ist, das heißt, nur eine Partei markiert ist. Zusätzlich kann auf Bundes-, Landes- und Regionalwahlebene eine Vorzugsstimme vergeben werden. Mit genügend Vorzugsstimmen kann eine Kandidatin oder ein Kandidat aus der Wahlliste der gewählten Partei vorgereiht werden. Für die Bundes- und Landesliste sind der Name oder die Reihungsnummer anzugeben, bei der Regionalliste kann ein Kreuz neben dem auf den Stimmzettel gedruckten Namen gesetzt werden. M2: Amtlicher Stimmzettel der Nationalratswahl 2024. Fotografie, 2024 Die Nationalratswahl Bei der Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete für eine Legislaturperiode von 5 Jahren gewählt. Die wahlwerbenden Parteien reichen im Vorfeld eine Wahlliste mit ihren gereihten Kandidatinnen und Kandidaten ein. Das gesamte Bundesgebiet ist in 9 Landeswahlkreise und diese in insgesamt 39 Regionalwahlkreise gegliedert. In Österreich gilt das Verhältniswahlrecht. Die Zuteilung der Mandate erfolgt nach dem prozentualen Stimmenanteil für eine Partei, das heißt, die Zahl aller in einem Landeswahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen wird durch die Zahl der zu vergebenden Mandate geteilt. In den Nationalrat kann eine Partei einziehen, wenn sie entweder bundesweit mindestens 4 % der Stimmen erhält oder sich in einem Regionalwahlkreis behaupten kann. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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