Alles Geschichte! 8, Schulbuch

55 1951 wurde schließlich die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet, auch „Montanunion“ genannt. Ihre Vorteile waren: • Kohle und Stahl wurden für die Waffenproduktion benötigt, die nun unter gemeinsamer Kontrolle stand. • Die Schwerindustrie hatte aufgrund von Zollfreiheit und einheitlicher Frachtpreise Vorteile gegenüber den Mitbewerbern, was die Wirtschaften der Mitgliedstaaten stärkte. Gründungsmitglieder waren Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Zur Erinnerung an diesen ersten Schritt zur Europäischen Union (EU) wird alljährlich am 9. Mai der Europatag gefeiert. M4: Jörg Carstensen: Berliner Hauptbahnhof am Europatag. Fotografie, 9.5.2021. 1. Schritt: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft … Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der EGKS-Staaten verlief erfolgreich. 1957 folgten mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) weitere Bündnisse. Die Gründungsakten bzw. Römischen Verträge sahen weiters die Einrichtung der Europäischen Parlamentarischen Versammlung vor, des späteren Europäischen Parlaments. Der EWG-Vertrag ermöglichte die Ausweitung des EGKS-­ Vertrages und zielte auf die Bildung eines gemeinsamen Marktes ohne Binnengrenzen ab. Zur Verwirklichung des Binnenmarktes wurden Richtlinien und Verordnungen erlassen, die die Mitgliedstaaten ins nationale Recht umsetzen mussten. Dieses Prinzip nennt sich Harmonisierung. Art. 2 EWG-Vertrag (1957) Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen sind. M5: Online auf: https://www.1000dokumente.de/ (20.4.2026). In diesem Binnenmarkt sollten vier Grundfreiheiten gewährleistet werden: • freier Warenverkehr, • freier Personenverkehr, • freier Dienstleistungsverkehr und • freier Kapitalverkehr. Der gemeinsame Markt wurde erst 1993 mit dem Vertrag von Maastricht gänzlich eingeführt (s. S. 56). Die Zollunion wurde aber umgesetzt: mit der Abschaffung der Binnenzölle auf Waren, einheitlichen Außenzöllen und gemeinsamer Zollpolitik. Im EWG-Vertrag wurde bereits die Entwicklung hin zu einer engeren Beziehung der Mitgliedstaaten und damit verbunden der Souveränitätsverzicht in weiten Bereichen zugunsten übernationaler Institutionen angelegt. M6: Unbekannt: Hans-Joachim Kulenkampff, Quizmaster der Sendung „EWG – Einer wird gewinnen“, mit einem Kandidaten. Fotografie, 10.11.1979. Das Quiz mit jeweils acht Teilnehmenden aus verschiedenen europäischen Ländern wurde im deutschen Sender ARD ab 1964 ausgestrahlt, um den europäischen Gedanken zu fördern. … und die Europäische Atomgemeinschaft Die Gründerstaaten der Euratom sahen in der Entwicklung der Kernenergie die Möglichkeit, von der Energiegewinnung durch Öl unabhängig zu werden und so die eigene Wirtschaft zu stärken. Gemeinsame Investitionen in die Forschung sollten dies ermöglichen. Außerdem sollte die gegenseitige Kontrolle gewährleisten, dass die Kernenergie nur für friedliche Zwecke genutzt wird. In den meisten europäischen Staaten ist Kernenergie noch heute ein wichtiger, akzeptierter Wirtschaftsfaktor. In Österreich werden keine Atomkraftwerke betrieben. M7: Olivier Hoslet: Vertreter/innen von NGOs protestieren zum 50. Jubiläum von Euratom gegen Kernenergie. Fotografie, 23.03.2007 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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