Alles Geschichte! 8, Schulbuch

56 2. Schritt: Die Europäische Gemeinschaft (EG) 1967 trat der sogenannte Fusionsvertrag in Kraft, mit dem die Exekutivorgane der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) zusammengeführt wurden. Mit der Kommission gab es nun eine einzige Verwaltung und mit dem Rat eine einzige Exekutive. Das Europäische Parlament (MdEP) bestand bereits seit 1957, doch es hatte nur geringe Befugnisse und die Mitglieder wurden nicht gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten ernannt. Erst 1979 fand die erste Direktwahl statt. 1974 wurde ein gemeinsames sozialpolitisches Programm in drei Bereichen verabschiedet: Beschäftigung, Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerungen und Beteiligung der Sozialpartner an sozial- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen der EG. Das „Gegenmodell“: Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) Großbritannien wollte die eigene Souveränität nicht zugunsten einer Staatengemeinschaft abgeben. Mit der Gründung einer Freihandelszone konnte es seine politische Souveränität behalten und seine wirtschaftlichen Kooperationen ausweiten. 1960 trat der Vertrag zur Gründung der European Free Trade Association (EFTA) in Kraft. Weitere Mitglieder waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz. Durch den Verzicht auf gemeinsame Außenzölle behielten die einzelnen Mitgliedstaaten die volle politische Handlungsfreiheit. 3. Schritt: Die Einheitliche Europäische Akte 1962 einigten sich die EWG-Staaten auf die gemeinsame Nahrungsmittelerzeugung im Rahmen einer gemeinsamen Agrarpolitik. Damit wollte man die Lebensmittelversorgung sichern und die Bauern und Bäuerinnen unterstützen. Doch es gab noch immer viele wichtige Bereiche, die nicht gemeinsam geregelt waren und daher Handelshemmnisse darstellten. Das betraf Sicherheits- und Gesundheitsstandards, technische Normen, Berufsordnungen usw. Um den gemeinsamen Markt bzw. Binnenmarkt tatsächlich zu verwirklichen, mussten also weitere übernationale Gesetze geschaffen werden. Nach langen, zähen Verhandlungen einigten sich die inzwischen 12 Mitgliedstaaten (1973: Dänemark, Irland und Großbritannien; 1981: Griechenland; 1986: Spanien und Portugal) 1986 auf die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Binnenmarkt (Art. 13 EEA) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gewährleistet ist. Auch heute noch ist der Binnenmarkt nicht ganz erreicht, aber sehr weit fortgeschritten. Ein Beispiel ist die EU-Roaming-Verordnung. Journalist David Kotrba über Roaming im EU-Ausland (2019) Die EU-Roaming-Verordnung, die seit 15. Juni 2017 gilt, hat die Handynutzung in vielen Nachbarstaaten Österreichs massiv vereinfacht. Vielleicht gerade weil man sich seither oft in Sicherheit wiegt, was Extrakosten zur üblichen Handyrechnung anbelangt, kommt es doch hie und da zu unangenehmen Überraschungen. Ein Salzburger war etwa nach seinem Schweiz-Urlaub wegen 500 Megabyte Datenverbrauch um 6500 Euro ärmer. M8: Kotrba: Wieso ist Datenroaming manchmal so unverschämt teuer?, in: Futurezone, 5.11.2019. Online auf: https://futurezone.at (26.2.2025). 4. Schritt: Die Europäische Union Mit Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1993 wurde die Europäische Union (EU) gegründet. Im Vertrag wurden die Vorschriften für eine gemeinsame Währung, für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres festgelegt. Die gemeinsame Währung wurde mit der Einführung des Euro 2002 abgeschlossen, wobei aktuell 20 der 27 EU-­ Mitgliedstaaten der Eurozone angehören. Voraussetzung für den Beitritt ist die Erfüllung der sogenannten Maastricht-Kriterien oder Konvergenzkriterien. Diese setzen Mindestwerte für den öffentlichen Schuldenstand, das öffentliche Defizit und die Inflation fest. Auf der Gesetzgebungsebene bekam das Europäische Parlament eine größere Rolle im Entscheidungsprozess. Außerdem hat es die Möglichkeit, die Kommission als Ganzes zu billigen oder abzulehnen. Bürger/innen von EU-Staaten wurden nun auch EU-Bürger/innen. Seit 1993 ist es möglich, in einem anderen EULand zu wohnen, zu arbeiten, in die Schule zu gehen oder einer anderen Beschäftigung nachzugehen, ohne einen Arbeitsplatz nachweisen zu müssen. Der Europäische Wirtschaftsraum Österreich, Finnland und Schweden traten 1995 der EU bei, die norwegische Bevölkerung hatte sich gegen den EUBeitritt ausgesprochen. Norwegen, Island und Liechtenstein gehören jedoch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Für sie gelten die Regeln des Binnenmarktes (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr), doch sind viele Bereiche ausgespart, z. B. die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Wirtschafts- und Währungsunion. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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