57 5. Schritt: Statt einer Verfassung – der Vertrag von Lissabon Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime in Mittel- und Osteuropa machte sich die EU bereit für die Aufnahme dieser neuen Beitrittsanwärter. Dazu mussten die bisherigen Verträge, die für eine kleine Anzahl von Mitgliedstaaten konzipiert waren, überarbeitet werden. Vertreter/innen der Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und damaligen Beitrittskandidaten sowie des EU- Die vier Freiheiten im europäischen Binnenmarkt Freier Personenverkehr Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen Harmonisierung der Asyl- und Zuwanderungspolitik Freizügigkeit für Arbeitnehmer, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht für EU-Bürger Freier Dienstleistungsverkehr Offenheit für grenzüberschreitende Dienstleistungen Liberalisierung der Bank- und Versicherungsdienstleistungen Öffnung der Transport-, Post-, Telekommunikations- und Energiemärkte Freier Kapitalverkehr Freizügigkeit für den Zahlungsverkehr und den Kapitalverkehr (Investitionen und Anlagen) Liberalisierung des Wertpapierhandels Integration der Finanzmärkte Freier Warenverkehr Wegfall der Grenzkontrollen Keine Zölle oder Mengenbeschränkungen Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften Steuerharmonisierung M9: Karl-Josef Burkard: Die vier Freiheiten im europäischen Binnenmarkt. Schaubild, 2021. Jetzt bist du dran: 1. Erstelle einen Zeitstreifen mit den Meilensteinen der Entstehung der EU und den jeweiligen Kernzielen und Hauptmaßnahmen. 2. Beurteile Churchills Vision der Vereinigten Staaten von Europa (M1) angesichts des gerade zu Ende gegangenen Krieges. 3. Der Verein KlimaSeniorinnen klagte den Schweizer Staat, da dieser die festgelegten Klimaziele nicht erreichte. Der EGMR stellte 2024 im Urteil fest, dass Individuen ein Recht „auf wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität“ haben. Interpretiere in diesem Zusammenhang den Begriff Climate Justice auf M2. 4. Analysiere die Idee zur wirtschaftlichen Kooperation in M3 und arbeite heraus, in welcher Formulierung bereits eine politische Integration ersichtlich ist. 5. Stelle auf Grundlage von Art. 2 EWG-Vertrag (M5) in einem Schaubild die Zusammenhänge der beschriebenen Aufgaben dar. Identifiziere dafür die einzelnen Akteure und ordne diesen die Aufgaben zu. Stelle mit Pfeilen die Beziehungen zueinander dar. 6. Erkläre anhand der Fotos M4 und M6 die Wichtigkeit von Symbolen zur Stärkung des europäischen Gedankens. 7. Analysiere M7. Stelle Vermutungen an, warum die Protestierenden die Europafahne und die nationalen Fahnen tragen. 8. Ermittle auf Grundlage von M8, worauf du bei Auslandsreisen zu achten hast. 9. Stelle auf Basis von M9 fest, wo dir im Alltag die vier Grundfreiheiten begegnen. Parlamentes und der EU-Kommission erarbeiteten einen Vertrag über eine Verfassung für Europa. Doch als die Bevölkerungen einiger Staaten diesen ablehnten, einigte man sich auf den Vertrag von Lissabon. Dieser trat 2009 in Kraft. Darin sind die Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten in der Gesetzgebung geklärt. Das wichtigste Gesetzgebungsorgan zur Verwirklichung des Binnenmarktes ist der Rat der EU (Ministerrat), der mit qualifizierter Mehrheit entscheidet (s. S. 58). Das EU-Parlament als Vertretung der EU-Bürger/innen ist gegenüber dem Rat der EU jedoch gleichberechtigt, z. B. was den EU-Haushalt (die Einnahmen und Ausgaben) betrifft (s. S. 58). Die EU bekam uneingeschränkte Rechtspersönlichkeit, sie kann also internationale Verträge unterzeichnen und internationalen Organisationen beitreten. Die Europäische Bürgerinitiative wurde als neues Instrument der partizipativen Demokratie eingeführt. Außerdem wurde der Rahmen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) festgelegt (s. S. 29). Mit der sogenannten Osterweiterung 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern EU-Mitglieder. 2007 folgten Bulgarien und Rumänien, 2013 Kroatien. Der Binnenmarkt heute Die vier Grundfreiheiten sind heute bereits weit ausgebaut. Zwei wesentliche Prinzipien des Binnenmarktes sind das Inländerprinzip und das Diskriminierungsverbot. Inländerprinzip und Diskriminierungsverbot Das Inländerprinzip gibt vor, dass alle EU-Bürger/innen innerhalb der EU wie Inländer/innen behandelt werden müssen. Es ist demnach verboten, EU-Bürger/innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu diskriminieren, also unterschiedlich zu behandeln. Diskriminierung wird dabei als eine unterschiedliche Behandlung in vergleichbarer Situation verstanden. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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