58 Europäisches Parlament Das Europäische Parlament wird von den Bevölkerungen der Mitgliedstaaten für eine Periode von fünf Jahren gewählt. Die EU ist eine repräsentative Demokratie, die Wähler/innen stimmen also für Parteien und nicht für Personen. Jedes Land darf eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten ins Parlament entsenden (gesamt: 720). Aufgrund der hohen Bevölkerungszahl entsendet Deutschland mit 96 Sitzen die meisten Abgeordneten. Kleinere und mittlere Staaten sind jedoch im Parlament proportional stärker vertreten als die größeren, weshalb auf Österreich 20 Sitze fallen. Das Parlament beschließt gemeinsam mit dem Rat der EU Gesetze und den EU-Haushalt (das Budget). Es kontrolliert außerdem die Arbeit der Kommission. Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Dieser setzt sich aus den Ministerinnen und Ministern für zehn Bereiche zusammen: z.B. Wirtschaft und Finanzen; Justiz und Inneres; Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Verkehr, Telekommunikation und Energie; Landwirtschaft; Umwelt; Bildung, Jugend, Kultur und Sport sowie auswärtige Angelegenheiten. Seine Aufgabe ist es, gemeinsam mit dem Parlament Gesetze und den EU-Haushalt zu verabschieden. Europäischer Rat Keine gesetzgebende Funktion hat der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsidentin/dem Präsidenten der Kommission und des Europäischen Rates zusammensetzt. Seine Aufgabe ist es, allgemeine politische Ziele festzulegen. 27 Kommissarinnen und Kommissare (1 pro Mitgliedstaat) „Hüterin der Verträge/ des Unionsrechts“; Vertretung der EU in internationalen Organisationen Petitionen EU-Bürger/innen wählen Richtlinien und Verordnungen Mitgliedstaaten Europäisches Parlament Gerichtshof der Europäischen Union kontrolliert die Auslegung und Umsetzung der Verträge/des Unionsrechts Europäischer Rat 27 Staats- und Regierungschefs, Präsidentin/Präsident der EU-Kommission und des Europäischen Rates Rat der EU / Ministerrat 27 Fachminister/innen beschließen Gesetze und EU-Haushalt 720 von den Bevölkerungen der Mitgliedstaaten gewählte Abgeordnete EP kontrolliert u. a. die EU-Kommission; darf Untersuchungsausschüsse einsetzen; behandelt Petitionen von Unionsbürgerinnen und -bürgern schlägt Gesetze vor schlägt Gesetze vor legt allgemeine politische Ziele fest Europäische Kommission M1: Überblick über die Struktur der Europäischen Union Den Ratsvorsitz übernimmt ein Mitgliedsland für sechs Monate, danach wird gewechselt. Europäische Kommission Die Europäische Kommission besteht aus 27 Mitgliedern – eines aus jedem Mitgliedstaat. Diese sind allein den Interessen der EU verpflichtet, nicht den nationalen Interessen. Sie übt das Initiativrecht zur Unionsgesetzgebung aus, das heißt, sie muss Gesetze vorschlagen, damit die Ziele der EU umgesetzt werden. Sie wird aus diesem Grund als „Motor der EU“ bezeichnet. Harmonisierung Eine wichtige Voraussetzung für den europäischen Binnenmarkt und die europäische Integration ist die Angleichung der unterschiedlichen Gesetze und Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten. Diese Harmonisierung soll Rechtssicherheit gewährleisten. Der Kommissionsvorschlag muss mit qualifizierter Mehrheit vom Rat bestätigt werden, Einstimmigkeit braucht es nur in besonders sensiblen politischen Bereichen. Das Parlament stimmt mit einfacher (Mehrheit der Anwesenden) oder absoluter Mehrheit (Mehrheit aller Abgeordneten) ab. Der Gesetzesvorschlag wird außerdem den nationalen Parlamenten vorgelegt, die eine Subsidiaritätsprüfung durchführen. Subsidiaritätsprinzip Die EU darf nur Gesetze beschließen, die nicht besser auf nationaler oder regionaler Ebene beschlossen werden können. 4.3 Struktur und Zuständigkeitsbereiche der EU Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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