69 In allen EU-Staaten werden vier Bereiche überprüft: Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und Medienfreiheit sowie institutionelle Gewaltenteilung. Außerdem werden Maßnahmen empfohlen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen. Bei Verletzung der Rechtsstaatlichkeit können auf Vorschlag der Kommission EU-Mittel „eingefroren“, das heißt Zahlungen zurückgehalten, werden. Diese Möglichkeit ist im Vertrag über die Europäische Union geregelt und wird als Artikel-7-Verfahren bezeichnet. Allerdings braucht es dazu eine qualifizierte Mehrheit im Rat, also die Zustimmung von mindestens 15 Mitgliedstaaten mit zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU. Die ungarische Regierung hatte 2022 und 2023 aufgrund fehlender Rechtsstaatlichkeit finanzielle Mittel nicht ausbezahlt bekommen. 2024 stellte die Kommission für Ungarn im Bereich Medienpluralismus noch immer grobe Mängel fest. Bericht der EU über die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn (2024) Die in früheren Berichten zur Rechtsstaatlichkeit hervorgehobenen Bedrohungen des Medienpluralismus blieben bestehen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen oder geplant, um die Vergabe von staatlicher Werbung an Medienunternehmen zu regulieren, die Unabhängigkeit der Medienbehörde zu gewährleisten und die redaktionelle und finanzielle Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien sicherzustellen. Journalistinnen und Journalisten und unabhängige Medien sind nach wie vor mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter koordinierte Verleumdungs- und Delegitimierungskampagnen [= Aberkennung der Legitimation] und eingeschränkter Zugang zu Regierungsgebäuden und -veranstaltungen. […] M4: European Commission: 2024 Rule of Law Report, 24.7.2024, S. 1 (eigene Übersetzung). M5: Oliver Schopf: „EU und Ungarn – eine unendliche Geschichte um Rechtsstaatlichkeit und Rechts-Staatlichkeit“. Karikatur, 7./8.12.2023. Abgebildet sind Ursula von der Leyen (Präsidentin der EU-Kommission, seit 2019), Charles Michel (Präsident des Europäischen Rates, 2019–2024) und der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán. Seit 2010 kontrolliert die ungarische Medienaufsichtsbehörde die öffentlichen Sender, hunderte kritische Journalistinnen und Journalisten wurden gekündigt. Auch die privaten Medienunternehmen stehen unter großem Druck. Viele wurden von regierungsnahen Unternehmern aufgekauft und berichten nicht unabhängig, sondern regierungsfreundlich. Seit 2010 protestieren Teile der ungarischen Bevölkerung immer wieder gegen die repressive Medienpolitik der Regierung Viktor Orbáns. M6: Demonstration für einen unabhängigen Nachrichtendienst und gegen die regierungsfreundliche Berichterstattung des staatlichen Fernsehens vor dessen Hauptsitz in Budapest. Fotografie, 4.11.2022 Jetzt bist du dran: 1. Lies die EU-Definitionen des politischen Konzeptes Rechtsstaatlichkeit (M1–M3) und arbeite die wichtigsten Kriterien heraus. 2. Lies den Bericht der EU-Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn (M4) hinsichtlich Medienpluralismus. 3a. Wende die herausgearbeiteten Kriterien zur Rechtsstaatlichkeit auf das Beispiel Ungarn an. 3b. Bewerte die Vorteile und Nachteile des EU-Rechtsstaatsmechanismus für die ungarische Bevölkerung. 4. Interpretiere das Wortspiel in der Karikatur M5. 5. Ermittle aus dem Autorentext, worauf sich die Botschaft der Demonstrierenden in M6 beziehen könnte. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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