Alles Geschichte! 8, Schulbuch

80 KOMPETENZTRAINING 5.6 Daten und Informationen recherchieren: Datenschutz und Whistleblowing Im Alltag wird meist nicht zwischen Daten und Informationen unterschieden. In der Informationswissenschaft jedoch hat sich im 20. Jh. ein Modell zur Bildung von Wissen etabliert, das zwischen Zeichen, Daten, Information und Wissen unterscheidet. Reine Zeichen, wie Zahlen oder Buchstaben, bilden durch Verbindungen Daten. Diese werden durch Zuweisung einer Bedeutung zur Information und weiters durch Verknüpfungen und Erfahrungen zu Wissen. Nicht alle Daten und Informationen sind frei zugänglich, viele unterliegen einem speziellen Schutz. Schutz von personenbezogenen Daten Die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 die Grundlage des allgemeinen Schutzes für die Daten von Privatpersonen in Österreich. Alle personenbezogenen Daten unterliegen dem Anspruch auf Geheimhaltung. Das umfasst den Namen der Person, Adresse, Geburtsdatum, IP-Adresse von benutzten digitalen Geräten, Kontonummer usw. Von der Amtsverschwiegenheit zum Informationsfreiheitsgesetz In vielen Bereichen, wie z. B. im Gesundheitsbereich, in der Justiz und in Betrieben, herrscht Verschwiegenheitspflicht, das heißt, anvertraute Informationen dürfen nicht an Außenstehende weitergegeben werden. Seit 1. September 2025 gilt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ziel dieses Gesetzes ist, die Entscheidungen der Verwaltung transparenter zu gestalten und den Zugang zu staatlichen Informationen zu erleichtern. Im Wesentlichen werden vom IFG nur Informationen von allgemeinem Interesse erfasst, wie z. B. Tätigkeitsberichte, Amtsblätter, amtliche Statistiken oder Gutachten. Whistleblowing In Österreich haben Personen, die in ihren Berufen Informationen über fragwürdige Vorgangsweisen oder über die Verletzung bestimmter Vorschriften erlangen (Bestechung, Korruption usw.), ihre Beobachtungen zunächst einer vorgesetzten Stelle zu melden und stehen damit unter rechtlichem Schutz. Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) § 14. (1) Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen prüfen, ob sie einen Hinweis zunächst einer internen Stelle geben können. Einer externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem […] nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat. M1: Online auf: www.ris.bka.gv.at (9.10.2024). Selbstständig Informationen zu politischen Themen gewinnen, um damit ein eigenes mediales Produkt der politischen Artikulation zu erstellen Daten und Informationen können heute über das Internet leicht von zuhause oder durch einen Besuch in Bibliotheken und Archiven ermittelt werden. Es gibt aber Grenzen: Manche Daten und Informationen sind nicht frei zugänglich. Entweder sind sie kostenpflichtig oder sie werden aus bestimmten Gründen nicht freigegeben. Gesicherte und vielfältige Daten und Informationen recherchieren – so gehst du vor: − Nutze bei deiner Suche verschiedene traditionelle (in Bibliotheken und Archiven) und digitale (im Internet) Medien. − Primärquellen, das heißt offizielle Dokumente, Gesetze oder Statistiken, gibt es in gedruckter Form oder auf Websites, wie z.B. parlament.gv.at (österreichisches Parlament), europarl.europa.eu (Europäisches Parlament), statistik.at (Statistik Austria) usw. − Sekundärquellen in Form von Nachrichtenmedien, Fachliteratur, Studien oder politischen Blogs können für die Erweiterung deiner Perspektive hilfreich sein. − Soziale Medien geben dir Einblicke in aktuelle politische Diskussionen und Meinungen. − Überprüfe die Verlässlichkeit und den Wahrheitsgehalt der Quellen durch Vergleiche, um Verzerrungen zu erkennen, die gewonnenen Informationen zu verifizieren, also ihre Richtigkeit zu bestätigen, und um eine ausgewogene Sichtweise zu entwickeln. − Überlege, in welcher medialen Form du deine Sichtweise verbreiten möchtest (Beitrag auf einer Social-Media-Plattform, Plakat, Demonstrationsbanner usw.). Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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