Zeitbilder 2, Schulbuch

112 L Freie Bauern Die Bauern waren zunächst frei. Freiheit bedeutete das Recht, frei über einen eigenen Hof und über eigenes Vieh zu verfügen. Freiheit bedeutete aber auch die Pflicht, dem König Kriegsdienst zu leisten. Das war vor allem für Bauern mit wenig Grundbesitz zu viel. Sie konnten nicht Kriegsdienst leisten und gleichzeitig ihre Felder bestellen. Daher nutzten sie die Möglichkeit, sich einem reicheren Grundherrn* zu unterstellen. Dieser rüstete für sie mehrere Krieger aus. Dafür mussten sie ihrem neuen Herrn ihren Grundbesitz übergeben, den er ihnen wieder zur eigenen Bewirtschaftung überließ. Hörige Bauern Dieses Land bearbeiteten sie nun als seine hörigen (= gehorsamen) Bauern* mit ihren Familien. Dafür mussten sie dem Grundherrn jedoch einen Teil der Ernte als Abgabe (Zins) überlassen und meist eine gewisse Zeit im Jahr für ihn ohne Bezahlung arbeiten (= Frondienste leisten). Haufendörfer Viele Dörfer waren unregelmäßige Haufendörfer*, die rundum durch einen geflochtenen, über einen Meter hohen Zaun geschützt wurden. Er verhinderte, dass das Vieh fortlief, und schützte alle vor wilden Tieren. Dorfgemeinschaft Oft rodeten mehrere Bauernfamilien gemeinsam den Urwald und gewannen so neues Acker- und Weideland. Als freie Bauern konnten sie die Grundstücke selbst bewirtschaften. Sie mussten keine Frondienste leisten. Aus den anfangs lockeren Nachbarschaften entstanden mit der Zeit feste Dorfgemeinschaften. Hofübergabe Wenn der Bauer oder die Bäuerin starb, bewältigten Witwe oder Witwer die Arbeiten am Hof meist nicht allein. Sie konnten entweder wieder heiraten oder den Hof an den ältesten Sohn übergeben. Bei einer Hofübergabe zog die Altbäuerin, der Altbauer oder auch ein altes Bauernpaar auf großen Höfen in ein eigenes Häuschen oder eine eigene Wohnung im Bauernhaus oder hatte nur ein Zimmer im Bauernhaus und aß am Familientisch mit. Die Alten erhielten genau festgelegte Naturalien, also etwa Eier, Vieh oder Ernteerträge. Manche unterstützten die junge Familie bei leichteren Arbeiten, in der Küche oder bei der Kinderbetreuung. M7 Detail aus dem „Bauerntanz“ (Pieter Bruegel, 16. Jh., Kunsthistorisches Museum, Wien) M8 Bauern liefern Steuern ab. (Holzschnitt, Rodericus Zamorensis, Spiegel des menschlichen Lebens, Augsburg 1479) M6 Mittelalterliche Dorfformen: Angerdorf, Haufendorf, Straßendorf M9 Landordnung Herzog Leopolds VI. von Babenberg, 1194 Q Das Wildbret ist vornehmen Kreisen vorbehalten. Bauern halten nur einmal im Jahr ihr Schlachtfest mit Schweinefleisch. Sonst haben sie sich mit Kraut, Gerstenbrei, Hirse, Linsen, Bohnen und Milchprodukten zu begnügen. Ich will euch vom Bauern sagen, was er nach dem Gesetz tragen soll: Das Gewand muss schwarz oder grau sein. Schuhe aus Rindsleder und sonst nichts. Er darf sieben Ellen grobes Leinen für Hemd und Hose verwenden. (nach: H. Fichtenau, E. Zöllner (HG.), Babenberger Urkundenbuch, 1968) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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