62 3.2 — Erörterung Beispiel: „Jeder weiß, dass Rauchen von Zigaretten, schädlich, ja sogar gefährlich sein kann. Obwohl in Österreich ein deutlicher Rückgang des Zigarettenkonsums bei Jugendlichen nachgewiesen ist, liegen die Zahlen noch immer über dem europäischen Durchschnitt. Der Konsum anderer nikotinhaltiger Produkte hat zudem den Rückgang ausgeglichen. Es muss also einige Gründe geben, warum noch immer eine stattliche Anzahl junger Menschen Nikotin konsumiert.“ Erklärung: Der Einleitungsgedanke nennt eine unbestrittene Tatsache (die Gefährlichkeit des Rauchens). Daran schließt ein Gegengrund („Trotzdem …“) an. Der Überleitungsgedanke („Es muss also einige Gründe geben“) führt zur Themafrage, möglichen Gründen für das Rauchen, auf die die Erörterung antworten soll („weshalb …“). Sie müssen als Einleitungsgedanken nicht eine Tatsache auswählen, sondern können auf andere Möglichkeiten zurückgreifen: Beliebt sind – im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema – der Blick in die Vergangenheit, der Hinweis auf einen vergleichbaren Sachverhalt, ein aktueller Anlass, ein persönliches Erlebnis, ein Zitat oder Sprichwort. Der Schluss hält die wesentlichsten Ergebnisse der Erörterung fest, gibt einen Ausblick oder erhebt eine Forderung, die sich aus dem Inhalt ableiten lässt. Äußerungen Dritter wiedergeben Im Rahmen einer Erörterung werden Sie immer wieder Aussagen Dritter wiedergeben. In den meisten Fällen veranschaulichen oder begründen Sie damit eine Behauptung. Sie können eine solche Äußerung direkt und unverändert anführen. Eine weitere Möglichkeit: Sie geben die Aussage einer dritten Person zwar möglichst genau wieder, passen sie aber an die Hinweise auf Personen, Zeit und Ort an die eigene Perspektive an. In einem solchen Fall bedienen Sie sich der indirekten Rede. Bei der indirekten Rede müssen Sie Folgendes berücksichtigen: — Wenn Sie eine direkte Rede in eine indirekte überführen, wird aus einem Hauptsatz, in dem die Personalform des Verbs an zweiter Stelle steht, ein untergeordneter Satz (Gliedsatz) mit der eigentlichen indirekten Rede. — Der untergeordnete Satz hängt im Normalfall von einem Hauptsatz ab, der ein Verb des Sagens, Denkens oder Fragens enthält. — Bei dem untergeordneten Satz handelt es sich vielfach um einen dass-Satz oder einen nicht eingeleiteten untergeordneten Satz. Beide unterscheiden sich durch die Stellung der Personalform: Im dass-Satz steht sie am Satzende, im nicht eingeleiteten untergeordneten Satz an zweiter Stelle. — In der indirekten Rede stehen die finiten Verbformen im Normalfall im Konjunktiv I. Wenn die Form des Konjunktivs I sich nicht von der Indikativform des Verbs unterscheidet, kommt der Konjunktiv II zum Einsatz. — In jedem Fall verändern sich die Personalpronomen: z. B. wird aus der ersten Person die dritte. Beispiele: Der Lehrer teilt der Klasse mit: „Morgen werde ich euch einen Text diktieren.“ (= Direkte Rede) Der Lehrer teilt der Klasse mit, er werde ihr am nächsten Tag einen Text diktieren. (= Indirekte Rede: Konjunktiv und nicht eingeleiteter untergeordneter Satz mit der Personalform an zweiter Stelle als Signale) Der Lehrer teilt der Klasse mit, dass er ihr am nächsten Tag einen Text diktieren werde. (= Indirekte Rede: dass-Satz mit der Personalform im Konjunktiv an letzter Stelle als Signale) Wichtig: Im dass-Satz kann die Personalform im Konjunktiv stehen, sie muss es jedoch nicht. Daher ist die folgende Variante des Beispiels ebenfalls korrekt: Der Lehrer teilt der Klasse mit, dass er ihr am nächsten Tag einen Text diktieren wird. (= Indirekte Rede: dassSatz mit der Personalform an letzter Stelle nach einem Verb des Sagens im Hauptsatz als Signale; Personalform des untergeordneten Satzes steht im Indikativ) In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „profil“ (Nr. 8/Jg. 45, 17.02.2014) äußert sich der Politikwissenschafter Anton Pelinka folgendermaßen zum Stellenwert der Stabilität in politischen Systemen: „Die Stabilität, die in Österreich in der öffentlichen Wahrnehmung ja ein Primärwert ist, wird abnehmen. Wir sind am Ende einer Phase der Berechenbarkeit. Das ist nüchtern betrachtet weder gut noch schlecht.“ Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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