90 3.5 — Stilmittel (rhetorische Mittel) verwenden – Die Adressatenfreundlichkeit eines Textes erhöhen sinnvoll eingesetzte Verknüpfungswörter zwischen Satzteilen und Sätzen. Sie stellen inhaltliche Zusammenhänge sprachlich dar und tragen somit bei, dass die Leserin/der Leser den Text leichter versteht und nicht Missverständnissen aufsitzt. – Eine ähnliche Funktion haben so genannte metakommunikative1 Signale. Sie fassen Geschriebenes in einer Wendung zusammen, weisen auf das Folgende hin (z. B.: „wie ich weiter oben dargelegt habe“, „Der folgende Abschnitt setzt sich mit den Nachteilen dieser Entwicklung auseinander.“). — Korrektheit im Bereich der normativen Sprachrichtigkeit ist ein wichtiger Wert. Bei bestimmten Textsorten und in bestimmten Situationen kann der richtige Gebrauch der Sprache einen besonders hohen Stellenwert innehaben – etwa bei einem Bewerbungsschreiben. — Die Länge eines Textes spielt für die Adressatenfreundlichkeit dann eine Rolle, wenn zwei Textversionen z. B. einer Aufgabenstellung mit einem vergleichbaren Informationswert vorliegen. In diesem Fall darf als Faustregel gelten, dass der kürzere Text adressatenfreundlicher als der längere ist. (Vgl. Schmidt 2011). 1 Der Schreiber/Die Schreiberin spricht über die eigene Vorgehensweise beim Schreiben. Schreibaufgabe Verfassen Sie eine Meinungsrede. Situation: Immer wieder kommt zur politischen Debatte, inwieweit der § 2 des Schulorganisationsgesetzes (siehe unten stehenden Gesetzestext) zeitgemäß ist und ob die Schule mit diesem Gesetz für die Zukunft gerüstet ist. Manche Politikerinnen und Politiker wollen insbesondere die Formulierung „nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen“ streichen. Lesen Sie den Gesetzestext „§ 2 Schulorganisationsgesetz“. Verfassen Sie nun die Meinungsrede und bearbeiten Sie dabei die folgenden Arbeitsaufträge: — Geben Sie die Absicht des Gesetzes wieder. — Erläutern Sie, welche Aufgaben der Schule für Sie im Vordergrund stehen. — Nehmen Sie Stellung, inwieweit der Gesetzestext heute noch Bestand haben soll. Schreiben Sie zwischen 540 und 660 Wörter. Markieren Sie Absätze mittels Leerzeilen. AUFGABE § 2 Schulorganisationsgesetz Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen […] entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden und gesundheitsbewussten, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil, sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. (Stand der Gesetzgebung: 17.04.2025) quelle: jusline; abrufbar unter: https://www.jusline.at/gesetz/schog/paragraf/2; 17.04.2025 Überprüfen Sie nach Fertigstellung Ihrer Meinungsrede, ob Sie Ihre Intention gut erkennbar herausgearbeitet haben. Geben Sie in einer generativen KI dazu folgenden Prompt ein: „Lies folgende Rede. Was meinst du, will diese Rede bei den Zuhörer:innen erreichen?“ Die KI reagiert in der Regel mit einer ausführlichen Antwort, aufgeschlüsselt nach Ziel/Intention, Wirkungsabsicht, rhetorische Mittel und Gesamteindruck. Gestalten Sie Ihre Rede noch überzeugender durch den Wunsch nach Vorschlägen: „Zeige mir, wie man diese Rede noch überzeugender gestalten könnte.“ Lehnen Sie ein Angebot wie: „Wenn du magst, kann ich dir auch eine überarbeitete Version deiner Rede schreiben“, dankend ab. Nehmen Sie die Verbesserungsvorschläge vor und fordern Sie wiederum Feedback ein. Ü6 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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